Zählt das Marktintegrationsmodell bei Dachanlagen über 1000 KWp für die komplette PV-Anlage?
Wir beabsichtigen im Auftrag unseres Kunden eine Dachanlage >1000 Wp zu errichten. Zählt die Aussetzung des Marktintegrationsmodelles nur für den Teil der Anlage über 1000 KWp oder ist die gesamte Anlage von der 90% Regelung ausgeschlossen?
Wird die Einspeisevergütung nach der EEG-Novelle für die gesamte Anlage in Ansatz gebracht oder wird die Vergütung als gewogenes Mittel wie bisher (also Anlagenteile bis 10 KWp, bis 100 KWp, is 1000 KWp und über 1000 KWp) berechnet?