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Marktintegrationsmodell bei Photovoltaik Dachanlagen über 1000 KWp

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Eingestellt 13, Jul 2012 in Photovoltaik von Anonym

Zählt das Marktintegrationsmodell bei Dachanlagen über 1000 KWp für die komplette PV-Anlage?

Wir beabsichtigen im Auftrag unseres Kunden eine Dachanlage >1000 Wp zu errichten. Zählt die Aussetzung des Marktintegrationsmodelles nur für den Teil der Anlage über 1000 KWp oder ist die gesamte Anlage von der 90% Regelung ausgeschlossen? Wird die Einspeisevergütung nach der EEG-Novelle für die gesamte Anlage in Ansatz gebracht oder wird die Vergütung als gewogenes Mittel wie bisher (also Anlagenteile bis 10 KWp, bis 100 KWp, is 1000 KWp und über 1000 KWp) berechnet?

   

1 Antwort

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Beantwortet 31, Jul 2012 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Für Anlagen einer Leistung von über 1 MW müssen nach unserer Interpretation 100 % der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge vergütet werden.
Begründung: Das Marktintegrationsmodell (90%-Regelung) gilt nur für Anlagen von 10 kW bis 1 MW.
Die Vergütung für Anlagen über 1 MW wird in § 32 (3) Nr. 4 EEG 2012 (PV-Novelle) geregelt.

Die Gesamtvergütung der Anlage richtet sich nach dem Inbetriebnahmemonat des Jahres 2012 und errechnet sich jeweils anteilig zur installierten Leistung der Anlage im Verhältnis zu dem jeweils anzuwendenen Schwellenwert (siehe § 18 (1) Nr. 2 PV-Novelle). Unter http://www.sfv.de/lokal/mails/sj/verguetu.htm finden Sie die Vergütungstabelle des SFV zur Hilfestellung.

Beachten Sie, dass die PV-Novelle noch nicht in Kraft getreten ist. Dies ist erst dann der Fall, wenn der Bundespräsident das Änderungsgesetz unterschrieben und dieses damit zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt freigegeben hat.





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