Sehr geehrter Fragesteller,
das Betreiben einer Photovoltaikanlage, die nachhaltig Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist generell eine gewerbliche Betätigung.
Die Privatperson, die die PV-Anlage betreibt, wird steuerlich zum Unternehmer und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Ein Wahlrecht gibt es hier nicht.
Die konkrete Antwort auf Ihre Frage lautet also: "Eine Privatperson MUSS eine PV-Anlage gewerblich betreiben".
In den meisten Fällen verzichten die Kommunen jedoch auf eine Gewerbeanmeldung, dennoch handelt es sich steuerlich um ein Gewerbe mit den entsprechenden Abgabe-/Einreichungsverpflichtungen, wie z. B. Gewinnermittlung nach § 4 III EStG, Anlagen-/Abschreibungsverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuer(jahres)erklärung, Anlagen G und EÜR zur Einkommensteuer und Gewerbesteuererklärung, wobei die meisten Finanzämter auf letzteres verzichten, da eine Gewerbesteuer bei Kleinanlagen (Leistung unter 50 kWp) regelmäßig nicht anfällt.