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Eine Photovoltaik-Anlage muss gewerblich betrieben werden

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Eingestellt 26, Mär 2012 in Photovoltaik von Anonym

Kann eine Photovoltaik-Anlage auch von Privatpersonen gewerblich betrieben werden?

   

1 Antwort

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Beantwortet 26, Mär 2012 von Peter Schemm (24 Punkte)

Sehr geehrter Fragesteller, das Betreiben einer Photovoltaikanlage, die nachhaltig Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist generell eine gewerbliche Betätigung. Die Privatperson, die die PV-Anlage betreibt, wird steuerlich zum Unternehmer und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Ein Wahlrecht gibt es hier nicht. Die konkrete Antwort auf Ihre Frage lautet also: "Eine Privatperson MUSS eine PV-Anlage gewerblich betreiben".  In den meisten Fällen verzichten die Kommunen jedoch auf eine Gewerbeanmeldung, dennoch handelt es sich steuerlich um ein Gewerbe mit den entsprechenden Abgabe-/Einreichungsverpflichtungen, wie z. B. Gewinnermittlung nach § 4 III EStG, Anlagen-/Abschreibungsverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuer(jahres)erklärung, Anlagen G und EÜR zur Einkommensteuer und Gewerbesteuererklärung, wobei die meisten Finanzämter auf letzteres verzichten, da eine Gewerbesteuer bei Kleinanlagen (Leistung unter 50 kWp) regelmäßig nicht anfällt. 

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