Netzeinspeisegeräte (Wechselrichter) und Solarmodule bilden
zusammengenommen die Anlage und können steuerlich abgeschrieben werden,
sofern die Anlage überwiegend gewerblich betrieben wird (was derzeit in
fast allen Fällen von der Finanzverwaltung so gesehen wird).
Mit EAR ist vermutlich die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
gemeint. Der jährliche Abschreibungsbetrag ist ein Bestandteil dieser
Rechnung (steuerlicher Jahresabschluss).