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Jährlicher Abschreibungsbetrag bei Photovoltaik

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Eingestellt 13, Dez 2012 in Photovoltaik von Anonym

Sinus-Netzwechselrichter, sind solche WR und die Solarmodule bei der EAR anmeldepflichtig?

   

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Beantwortet 10, Jan 2013 von Thomas Seltmann (462 Punkte)

Netzeinspeisegeräte (Wechselrichter) und Solarmodule bilden zusammengenommen die Anlage und können steuerlich abgeschrieben werden, sofern die Anlage überwiegend gewerblich betrieben wird (was derzeit in fast allen Fällen von der Finanzverwaltung so gesehen wird). Mit EAR ist vermutlich die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemeint. Der jährliche Abschreibungsbetrag ist ein Bestandteil dieser Rechnung (steuerlicher Jahresabschluss).

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