JUWI bewertet seine Anlagen mit entsprechenden Speicher über 80%. Franz Alt berichtet von Werten ab 70%.
Die wichtigsten Komponenten zur Eigenstromberechnung sind:
a) welche elektrische Geräte werden zu welchem Zeitpunkt benutzt?
b) Welche Kapazität hat der Speicher und welche Lade-Abgabezyklen schafft der Controller?
c) ist die PV-Anlage auf den Eigenstromverbrauch konzipiert oder war die PV-Anlage schon da?
zu a) normale Haushaltsgeräte verbrauchen vor und nach der PV-Installation i.d.R. die gleichen kWh. Extra wegen einer Eigenstromerhöhung Geräte anzuschaffen (Beispiel Klimakühlgerät im Sommer) wirkt sich kaum auf die Eigenstromquote aus.
Diese erhöht sich spürbar durch einen Speicher, der wie ein zusätzliches Haushaltsgerät PV-Strom nennenswerte Strommengen "verbraucht".
Heizstäbe für den Winterbetrieb einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage steigern trotz abnehmender Sonneneinstrahlung im Winter die Eigenstromquote.
Auch die neuen Wärmewellenheizungen erhöhen die Quote.
Die beste Faustformel, die ich gefunden habe ist die: "Jedes Watt Fremdstrombezug, der durch PV und Speicher eispart, stärkt die Unabhängigkeit und treibt die Einsparquote nach oben und umgekehrt proportional die Stromkosten nach unten." Bei Wärmewellenheizungen wird im PV/Speicherbetrieb zum ökologischen Nulltarif geheizt, was zusätzlich auch die Heizkosten senkt.
zu b)+c) kleine Speicher bei hoher PV-Leistung senken die Eigenstromquote. Umgekehrt steigt die Eigenstromquote, wobei aber die Gefahr besteht, dass bei Speicher-Vollladung in das öffentliche Netz zu schlechten Vergütungssätzen eingespeist wird.
Hinweis: von einer 100%-Unabhängikeit ist aus Versorgungs- und Sicherheitsgründen (2 Energieversorgung) abzuraten.
Fazit:
1) die genaue Quote muss bei jeder PV-Anlage/Speicher und den elektrischen Geräten individuell ausgerechnet werden
2) es besteht ein sehr hohes Einsparpotential bei der Heizungswärme. Ein Kombibetrieb mit regenerative Energien (auch vertikale Kleinwindkraft bietet sich an!) ist wesentlich wirtschaftlicher, als Einsparmaßnahmen, die "nur" die Verbrennung von fossilen Brennstoffen reduzieren.