Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

Mietvertrag für Antriebsakkus - Änderung der Kapazität durch den Hersteller zulässig?

+1 Punkt
357 Aufrufe
Eingestellt 11, Feb 2014 in Elektroauto, E-mobility von Herwig Hufnagel (639 Punkte)
Der Antriebsakku in meinem Elektroauto ist geleast. Die Kapazität soll 22 kWh sein. Seit einem Update des Fahrzeug- Steuergerätes (und damit auch des BMS) können nur noch etwas weniger als 17 kWh entnommen werden, ab 16 kWh entnommener Kapazität ist der Füllstandsanzeiger auf Reserve. Damit wird genau auf die 75% Kapazität gezielt, die im Leasingvertrag als Mindestkapazität angegeben ist, bevor ein Austausch des Akkus fällig ist. Frage: ist dieses Verhalten zulässig, schließlich ist die Batteriemiete für volle 22 kWh zu bezahlen. Dass ein Akku nicht tiefentladen wird, ist technisch notwendig, damit die erwartete Zyklenfestigkeit erreicht wird. Aber wo ist die Grenze für einen fast neuen Akku (Fahrleistung weniger 10000 km) mit ca. 100 Zyklen. Nach mehreren Werkstattbesuchen attestiert sich der Hersteller ein gesundes Akku, die 17 kWh entsprächen der technischen Norm.
   

2 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet 20, Mär 2014 von axlk69 (104 Punkte)
ausgewählt 9, Sep 2014 von Herwig Hufnagel
 
Beste Antwort
Hallo Herwig!

Ich hoffe es ist auch in diesem Forum üblich, sich zu dutzen, falls unerwünscht bitte sagen!

Wir kennen uns bereits aus dem goingelectric Forum. Zu Deiner Frage eine Zusatzinfo:

Der Akku des Fluence hat eine Nominalkapazität von 24KWH. Die "Usable Energy" ist auf 22 KWH beschränkt.

Das bedeutet der Puffer bzgl Überladung und Tiefentladung ist auch ohne Limitierung der Batterie gegeben.

Ob uns Renault die Kapazität per Software gekürzt hat ist eine heikle Frage!

Falls ja, wäre es ein Hammer! Ich halte es aber nicht für sehr wahrscheinlich, da in meinem Fall, die Kapazität laufend abnimmt! (nach ca 26.000 km)

Beim Update des Fluence wurde der Wagen tatsächlich bei 135 gedrosselt, vorher war diese Drossel nur am Papier vorhanden!
Kommentiert 21, Mär 2014 von Herwig Hufnagel (639 Punkte)
Hallo axlk,
nett, sich wieder zu treffen! Das mit der Reserveleistung habe ich bereits in Erfahrung bringen können, auch , dass der Leaf die gleichen Akkus hat. Die Gretchenfrage bleibt: auch nach einem Austausch des Akkus hat sich die Reichweite nicht geändert. Das spricht für eine Software - Begrenzung. Da mein Hersteller lieber den Kunden im Dunkeln tappen lässt als sich konstruktiv gemeinsam über die Parameter hermacht und dann Erfahrung sammelt, könnte ein radikales Akkuschutz-  Abregeln verhindern. Nicht mal ein Thermometer für das Akku wurde realisiert, obwohl das BMS mit Sicherheit alle Temperaturen erfasst.
Kommentiert 21, Mär 2014 von axlk69 (104 Punkte)
Der Tauschakku, könnte theoretisch zwar weniger Zyklen haben, aber gleich alt sein. Es ist nicht auszuschließen, dass die Zellchemie "schlecht" ist und eine Alterung lediglich durch den Faktor Zeit passiert!
Jedenfalls eigenartig und traurig zugleich.
+1 Punkt
Beantwortet 11, Feb 2014 von E-Auto.TV (712 Punkte)
Letztlich kommt es auf die genauen Vertragsbedingungen des Mietvertrages an.

Die Kapazität von 22 kWh ist sicher die Nennkapazität des Akkus, also die Summe der tatsächlich verbauten Module. Dann gibt es noch die Nutzkapazität, also einen Bereich, der zum Be- und Entladen verwendet wird. Grundsätzlich gilt, dass ein größerer Puffer nach oben und unten die Lebenszeit des Akkus verlängert, aber natürlich die Fahrreichweite verkürzt.

Steht irgendwo im Vertrag, dass die 22 kWh die Nutzkapazität sein sollen? Sonst wird es schwer zu argumentieren, falls Sie nicht nachweisen können, dass es vor dem Update deutlich anders war und sich jetzt die Situation einseitig zu Ihrem Nachteil verändert hat.
Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

...