Letztlich kommt es auf die genauen Vertragsbedingungen des Mietvertrages an.
Die Kapazität von 22 kWh ist sicher die Nennkapazität des Akkus, also die Summe der tatsächlich verbauten Module. Dann gibt es noch die Nutzkapazität, also einen Bereich, der zum Be- und Entladen verwendet wird. Grundsätzlich gilt, dass ein größerer Puffer nach oben und unten die Lebenszeit des Akkus verlängert, aber natürlich die Fahrreichweite verkürzt.
Steht irgendwo im Vertrag, dass die 22 kWh die Nutzkapazität sein sollen? Sonst wird es schwer zu argumentieren, falls Sie nicht nachweisen können, dass es vor dem Update deutlich anders war und sich jetzt die Situation einseitig zu Ihrem Nachteil verändert hat.