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Separate Zähler für zwei Eigenverbrauchsanlagen

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Eingestellt 20, Aug 2013 in Photovoltaik von Anonym

Muss ich zwei Zähler installieren?

Hallo, ich habe zwei Photovoltaik-Anlage mit Eigennutzung. Die erste Anlage wurde am 10.03.2012 mit 6,5 kwp fertiggestellt. (zwei 3000 Wechselrichter) Die zweite Anlage wurde am 20.08.2012 mit 8,5 kwp (8,6 kwp) fertig gestellt.(ein 8000 Wechselrichter) Alles wurde Ordnungsgemäß beantragt und genehmigt. Bisher bekam ich auch alles gesplittet vergütet. Die beiden Anlagen stehen in meinem Garten nur ein paar Meter voneinander getrennt. Ich habe damals nur eine Leitung zum Haus legen lassen. Da die Erweiterung auch schon im März geplant gewesen ist. Die Wechselrichter sind nebeneinander montiert. Heute hat Westnetz mich telefonisch informiert, das ich schnellstmöglichst getrennte Zähler einbauen lassen muß. Da dies ein Gesetz vom August 2012 vorgibt. Welches Gesetz konte mir niemand sagen. Ich möchte Sie bitten, mir schnellstmöglichst eine Antwort zu geben und möchte mich schon im voraus dafür bedanken. Gruß Matthias Dickopp

   

1 Antwort

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Beantwortet 27, Aug 2013 von Felix Kever (220 Punkte)

Es gibt durchaus Fälle, in denen zwei unterschiedlich vergütete PV-Anlagen über einen Einspeisezähler abgerechnet werden – die Autfteilung der eingespeisten kWh erfolgt dann anhand der WR-internen Zähler.

 

Im vorliegenden Beispiel könnte das Problem darin liegen, dass für Anlagen mit IBN vor dem 1.4.2012 eine Eigenverbrauchsvergütung im Rahmen des EEG möglich ist (die innerhalb der 20jährigen Förderdauer auch nachträglich in Anspruch genommen werden kann). Um diese EEG-Eigenverbrauchsvergütung von der „natürlichen Eigenverbrauchsvergütung“ (Bezugsstrompreis – Einspeichsevergütung) der anderen Anlage abzugrenzen, müsste man den Eigenverbrauch aus beiden Anlagen -wie auch immer- getrennt ermitteln.

 

Empfehlung: Wenden Sie sich an Ihren Versorger und signalisieren Sie, dass Sie sich selbstverständlich an geltende Gesetze halten möchten. Da mit der Forderung nach zusätzlichen Zählern aber Kosten verbunden sind, bitten Sie ihn, die Forderung genau zu erläutern bzw. zu begründen (Gesetz, EEG, TAB). In jedem Fall muss sie für den Anlagenbetreiber transparent sein, ansonsten besteht der Verdacht der Willkür. Sie könnten auch noch prüfen lassen, ob eine rückwirkende Forderung überhaupt zulässig ist, da die Anlage ja bereits genehmigt wurde und am Netz ist.

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