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Photovoltaik für Mehrfamielenhaus als Normalstrom und Nachtspeicher nutzen

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Eingestellt 30, Aug 2013 in Solare Wärme, Heizen von Anonym

Photovoltaik für Mehrfamielenhaus als Normalstrom und Nachtspeicher nutzen

Folgendes Problem: Ein Haus hat drei Wohneinheiten, die alle mit Nachtspeicherheizung (HT, NT), sowie Normalstrom einzeln über separate Zähler geschaltet sind (also insgesamt 6 Zähler). Die Idee ist, dass das Dach komplett mit Solarzellen bedeckt wird (80 Quadratmeter Flachdach) und der Eigenbedarf so gut wie möglich gedeckelt ist. Mit anderen Worten: Wann immer Bedarf an Normalstrom besteht (egal von welcher Wohnung), soll dieser erstrangig von den Solarzellen bedient werden. Sollte nicht ausreichend Normalstrom abgenommen werden, sollen die Nachtspeicheröfen über die Solarzellen aufgeladen werden (am besten alle gleichmaessig). Wenn dennoch Solarstrom übrig bleibt, soll der eingespeist werden. Scheint die Sonne nicht oder nicht genügend, soll Strom wie bisher abgenommen werden. Gibt es hierfür schon eine Lösung? Wenn ja, ist die Speicherung in Nachtspeicheröfen förderfähig?

   

2 Antworten

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Beantwortet 9, Okt 2013 von Uwe Ilgemann (27 Punkte)

Die Nutzung von PV-Strom im Mehrfamilienhaus ist technisch problemlos möglich. Allerdings ist die Versorgung von Wohnungen mit eigenem Zähler energierechtlich komplex und nur durch spezielle Betreibermodelle lösbar. Zur Technik: Direkt beim Hausanschluss des Gebäudes wird ein Strombezugszähler eingebaut, der den gesamten Strombezug des Gebäudes erfasst. Hierüber wird zukünftig der Strom mit dem Energieversorger abgerechnet. Die PV-Anlage wird mit eigenem Einspeisezähler ausgerüstet und so angeschlossen, dass sie zwischen den neu eingebauten Hauptzähler und den Wohnungszählern einspeist. Dann wird nur dann Strom in öffentliche Netz zurückgespeist, wenn die Summe des Verbrauchs der drei Wohnungen kleiner ist als die aktuelle PV-Stromleistung. Zur Rechtlichen Lage: Rechtlich lässt sich das bei den heutigen rechtlichen Rahmendebingungen am besten so lösen: Die drei Wohnungsparteien gründen eine GbR und betreiben die Anlage als GbR. Dann handelt es sich beim Stromverbrauch der drei Wohnungen um Eigenverbrauch. Dieser wird mit keinerlei Umlagen belastet. Der überschüssige Strom wird nach EEG ins öffentliche Netz eingespeist und nach EEG vergütet. Zusätzlich schließt die GbR einen Vertrag für den Bezug des restlichen benötigten Stromes ab. Dann wird jährlich innerhalb der GbR eine Schlussabrechnung über Strombezug, Stromrückspeisung und den verbrauchten Strom erstellt. Wichtig bei diesem rechtlichen Konstrukt ist, dass alle Verbraucher (Wohnungsparteien) auch am wirtschaftlichen Risiko der PV-Anlage beteiligt sind. Grundsätzlich wäre es auch möglich, dass der Hauseigentümer die PV-Anlage baut und den Strom an die Mieter verkauft. Damit wird der Hauseigentümer aber zum Energieversorger, was erhebliche energiewirtschaftliche Pflichten (Meldepflichten, Stromdeklaration etc.) nach sich zieht.

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Beantwortet 29, Sep 2013 von Andreas Iliou (844 Punkte)

Hallo, das wird ein immer interessanteres Thema. Prinzipiell gibt es aber hierzu bereits "Billigstrom" Angebote für Nachtspeicheröfen, die somit immer zur Abendzeit oder aus Stromüberschuss geladen werden können. Die Abrechnung und Steuerung hierzu, wer wird zuerst geladen wer zuletzt, ist bereits problematisch- auch wenn man bedenkt, dass die "Heizung" eigentlich nur im Herbst und Frühling "voll arbeiten kann". Es wird ja lediglich "Zusatzenergie" benötigt um die Wohnungen "behaglich" werden zu lassen. Während der Winterzeit, wenn es Schnee gibt, wird die Anlage kaum in der Lage sein die Heizungen aufzuladen bzw. möglicherweise nur die einer Wohnung. Somit ist diese Regelung insofern bedenklich. Eine einfachere Lösung wäre die Wohnungsinhaber zu gleichen Teilen an einer Photovoltaikanlage zu beteiligen. Beispielsweise falls 4000kWh an Heizung gebraucht wird, könnte diese Wohnung mit einer 4 kW Anlage den kompletten Strom ( jährlich gleichgestellt) zur Verfügung stellen. Abrechnungsmodalitäten wären nur zum Stromkonzern , die beteiligten Mieter würden mit + - Null abgerechnet werden können, umständliches "verkaufen" würde entfallen. Ein versetztes Laden/Entladen kann nur mit einem Stromspeicher möglich gemacht werden, die Anlage "verteuert" sich dementsprechend. Möglich wäre dies mit WR wie Victron oder Studer das Konzept würde auf DC DC ausgerichtet werden, also keinerlei Einspeisung sondern eine überdimensionierte Speicheranlage die wahlweise Licht oder Steckdosen Stromkreise versorgt. Auch kann ein direkter Wasseranschluss für Geschirrspüler/Waschmaschine/Trockner den Stromverbrauch extrem verbessern, somit würden auch Power Assist Mode eingestellt werden. Bei einer bestimmten Energie die benötigt wird, werden Spitzen durch die Batterie Anlage "abgeschnitten". Ich habe mehrere dieser Anlagen erfolgreich in Süd Afrika aufbauen können. Cheers Andreas ILIOU PS Ich wünsch schon mal viel Spass beim "ausarbeiten" der Anlage - Ich hoffe das gab ein paar Denkanstösse

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