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Meldung an die Bundesnetzagentur durch Betreiber von Photovoltaik-Anlagen

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Eingestellt 9, Jun 2013 in Photovoltaik von Anonym

Muss man der Bundesnetzagentur eine neue Photovoltaik-Anlage melden?

Inbetriebnahme der Anlage im Juli 2011. Auftrag komplett an Firma vergeben. Am 07.06.2013 schreibt mein Netzbetreiber, er hat keine Meldung von der Bundesnetzagentur über meine Anlage. Im Vertragswerk steht nichts von der Bundesnetzagentur und von einer Meldung an diese. Was kann ich jetzt tun? Vielen Dank für Ihre Mühe

   

2 Antworten

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Beantwortet 26, Jun 2013 von Gabriele Gier (272 Punkte)

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur neu in Betrieb genommene oder hinsichtlich des Leistungszuwaches erweiterte PV-Anlagen zu melden. Der Netzbetreiber ist andernfalls für den Zeitraum des Meldeversäumnisses lediglich zur Entrichtung einer reduzierten Vergütung des eingespeisten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet. Das PV-Meldeportal ermöglicht die Meldung von PV-Anlagen an die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur versendet an die Anlagenbetreiber nach Übernahme der Daten per Post eine schriftliche Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung. Diese Registrierungsbestätigung kann dem Netzbetreiber als Nachweis über die erfolgte Meldung durch den Anlagenbetreiber vorgelegt werden. Bitte beachten Sie: Das PV-Meldeportal ist so konzipiert, dass jeder Nutzer nur die von ihm betriebene(n) PV-Anlage(n) melden kann. Das PV-Meldeportal kann nicht von Dritten (Fachbetrieben, Dienstleistern etc.) genutzt werden, die PV-Anlagen im Auftrag für Ihre Kunden melden wollen. Als Anlagenbetreiberin/Anlagenbetreiber können Sie jedoch bei Bedarf vorab mit Ihrem Fachbetrieb die an die Bundesnetzagentur zu meldenden Daten klären, z.B. welche Nennleistung die neu installierten Module aufweisen. PV-Anlagen, die zuvor über das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet wurden, können nicht über das PV-Meldeportal eingesehen werden. Eine Änderung der Angaben zur PV-Anlage oder zum Anlagenbetreiber ist über das PV-Meldeportal nicht möglich. Diese können unter Angabe der Registrierungsnummer per Brief, Fax oder E-Mail der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden. www.bundesnetzagentur.de Das weiss eigentlich jede Firma im Photovoltaiksektor!

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Beantwortet 18, Jul 2013 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Bereits im EEG 2009 war festgeschrieben, dass Netzbetreiber nur dann zur
Vergütung des Solarstroms verpflichtet sind, wenn Anlagenbetreiber den
Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur (BNetzA)
gemeldet haben (siehe § 16 (2) Satz 2 EEG 2009).
Anlagenbetreiber traf demnach die Verpflichtung, diese Meldung bei der
BNetzA einzureichen. Vor Inkrafttreten des EEG 2012 konnte der
Anlagenbetreiber noch den Installateur beauftragen, die Meldung
durchzuführen. Da Solaranlageninvestoren in aller Regel wenig Kenntnisse über
gesetzliche Verpflichtungen besitzen, boten viele Installateure in ihren
Beratungsgesprächen Erstinformationen zum EEG und Angeboten zur
Übernahme der Meldepflicht an, verpflichtet waren sie allerdings nicht dazu.
In Ihrem Fall könnte deshalb überprüft werden, ob die BNetzA-Meldung
Bestandteil Ihres Vertrages mit dem Installateur war und wenn ja, ob
gegenüber dem Installateur Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Hierzu scheint es sinnvoll, sich juristischen Beistand einzuholen.
Juristisch geprüft werden könnte dabei auch, ob der
EEG-Vergütungsanspruch tatsächlich auf NULL abgesenkt werden kann, denn
in § 17 (2) EEG 2012 wird dargestellt, dass sich der Vergütungsanspruch
für den Zeitraum der Nichterfüllung der Meldepflicht bei der BNetzA nur
auf den tatsächlichen Monatsmittelwert des energieträgerspezifischen
Marktwerts verringert.
Darüber hinaus beachten Sie auch den Beitrag der Clearingstelle EEG zum
Thema: "Kann der Netzbetreiber die Zahlung der Vergütung von der Vorlage
der Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur abhängig machen?"
unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1881

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