Es ist grundsätzlich möglich, Solarstrom an einen Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage zu liefern. Dabei müssen jedoch folgende Dinge beachtet werden:
1. Der Solarstrom wird nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden.
Die Lieferung des Stroms erfolgt über ein Privatkabel (siehe § 33a (2) EEG 2012).
2. Verfügt das Nachbargrundstück über einen eigenen Hausanschluss, darf aus Sicherheitsgrünen KEINE galvanische (elektrische) Verbindung der Hausnetze erzeugt werden. Diese würde allerdings entstehen, wenn eine Solarstromanlage ohne besondere Schutzvorkehrungen von zwei Häusern mit eigenem Anschluss gemeinsam genutzt wird.
3. Eine technische Lösung wäre, die Solaranlage in zwei (oder mehrere) elektrotechnisch getrennte Teilstücke mit jeweils eigenem Wechselrichter und entsprechenden Leitungen auszustatten. Teilstück A der Solaranlage würde ausschließlich der Versorgung von Haus A dienen, Teilstück B versorgt Haus B mit Solarstrom. Eine galvanische Verbindung der Hausnetze exisitiert nicht.
Experten diskutieren zusätzlich noch darüber, einen Stromrückfluss durch die Nutzung eines NA-Schutzes zwischen den Gebäuden wirkungsvoll ausschließen zu können.
Eine Zusammenstellung weiterer, darüber hinausgehender Informationen zum Thema "Solarstrom-Eigenverbrauch durch Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe" finden Sie unter https://www.sfv.de/artikel/solarstrom-direktverbrauch_durch_dritte.htm