Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

Strom aus meiner Photovoltaik-Anlage an einen Nachbarn liefern

+1 Punkt
14,989 Aufrufe
Eingestellt 4, Sep 2013 in Photovoltaik von Anonym

Wie kann ich Strom aus meiner Photovoltaik-Anlage an einen Nachbarn liefern?

Ich erzeuge zukünftig auf meinem Haus Strom mit Photovoltaikmodulen. Ein Teil dieses Stroms möchte ich an meinen Nachbarn liefern. Das dies grundsätzlich zulässig ist, ergibt sich aus einem Gutachten des Bundesamts für Umwelt. Der lokale Versorgungsbetrieb verlangt aber, dass mein Nachbar seinen Hausanschluss aufgibt und zukünftig seinen ganzen Strom über mich bezieht. Kann sowas richtig sein. Wer gibt schon seinen eigenen Anschluss auf?

   

2 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet 29, Sep 2013 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Es ist grundsätzlich möglich, Solarstrom an einen Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage zu liefern. Dabei müssen jedoch folgende Dinge beachtet werden: 1. Der Solarstrom wird nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden. Die Lieferung des Stroms erfolgt über ein Privatkabel (siehe § 33a (2) EEG 2012). 2. Verfügt das Nachbargrundstück über einen eigenen Hausanschluss, darf aus Sicherheitsgrünen KEINE galvanische (elektrische) Verbindung der Hausnetze erzeugt werden. Diese würde allerdings entstehen, wenn eine Solarstromanlage ohne besondere Schutzvorkehrungen von zwei Häusern mit eigenem Anschluss gemeinsam genutzt wird. 3. Eine technische Lösung wäre, die Solaranlage in zwei (oder mehrere) elektrotechnisch getrennte Teilstücke mit jeweils eigenem Wechselrichter und entsprechenden Leitungen auszustatten. Teilstück A der Solaranlage würde ausschließlich der Versorgung von Haus A dienen, Teilstück B versorgt Haus B mit Solarstrom. Eine galvanische Verbindung der Hausnetze exisitiert nicht. Experten diskutieren zusätzlich noch darüber, einen Stromrückfluss durch die Nutzung eines NA-Schutzes zwischen den Gebäuden wirkungsvoll ausschließen zu können. Eine Zusammenstellung weiterer, darüber hinausgehender Informationen zum Thema "Solarstrom-Eigenverbrauch durch Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe" finden Sie unter https://www.sfv.de/artikel/solarstrom-direktverbrauch_durch_dritte.htm

0 Punkte
Beantwortet 20, Mär 2014 von Schmidt-Gütter (284 Punkte)

Da die Antwort von Frau Jung m.E. nur einen Spezialfall behandelt, will ich hier weitere Möglichkeiten aufzeigen:

  1. Direktverbrauch durch Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe: Wie von Frau Jung richtig bemerkt, geht dies nur über eine private Stromleitung - andernfalls wäre es Direktvermarktung (siehe folgende Punkte). Allerdings ist die  (ärgerliche)  Splittung der PV-Anlage in zwei separate Teile meines Erachtens nicht zwingend nötig - ein eigener Wechselrichter für den Nachbarn sollte ausreichen, sofern die verwendete Technik zwei parallele Wechselrichter an einer Anlage zulässt. Der Nachbar kann dann seinen Hausanschluss behalten smiley
  2. Selbst durchgeführte Direktvermarktung: Zumindest theoretisch kann der Nachbar auch unter Nutzung des öffentlichen Niederspannungsnetzes versorgt werden. Dazu müssten Sie jedoch mit dem Netzbetreiber einen entsprechenden Vertrag abschließen, der sicher nicht ohne Kosten sein wird.  -  Insgesamt scheint Direktvermarktung aber rechtlich derartig "vermint" zu sein, dass sich dieser Weg für eine kleine Hausanlage nicht lohnen wird.
  3. Direktvermarktung über einen Partner: Obwohl in manchen Beiträgen behauptet wird, dass entsprechende Direktvermarkter nur sehr große PV-Anlagen als Partner akzeptieren, geht es zumindest in vielen Regionen Deutschlands auch für kleine Anlagen. So ist mir zum Beispiel ein selbsternannter "Energieversorger der Energiewende" bekannt, der überschüssigen PV-Strom seiner Kunden an andere (seiner) Kunden weiterverkauft und so "direktvermarktet".

Hinweise:

Bei Direktverbrauch und Vorliegen weiterer Voraussetzungen kann eine um 2 Cent reduzierte EEG-Umlage bewirkt werden. Weitere Hinweise zu den rechtlichen Folgen von Direktverbrauch sind in folgendem Gutachten ab Seite 10 ff. zu finden: http://www.erneuerbare-energien.de/unser-service/mediathek/downloads/detailansicht/artikel/juristisches-gutachten-zu-rechtsfragen-des-eigenverbrauchs-und-des-direktverbrauchs-von-strom-durch-dritte-aus-photovoltaikanlagen/?tx_ttnews[backPid]=98

Bei Direktvermarktung muss  -nach derzeitiger Rechtslage-  die volle EEG-Umlage (und weitere Kosten) bezahlt werden.

 

Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

...