Wir haben ein Rechenprogramm (siehe http://www.sfv.de/eigenverbrauch-rechner/eigenverbrauch-rechner.html) entwickelt, mit dem nach nur wenigen Eingaben schnell und unkompliziert aufgezeigt wird, ob sich der Solarstrom-Eigenverbrauch finanziell lohnt. Hierzu muss man nur den Inbetriebnahmezeitpunkt und die Größe der Anlage, den zu erwartenden Gesamt-Jahresstromertrag, die davon ins Netz eingespeiste Strommenge und den aktuellen Strombezugspreis in die Eingabemaske eintragen.
Die Rechnung erfolgt sofort.
In einem farbigen Feld wird aufgezeigt, wie hoch der Minder- oder Mehrertrag in Euro/Jahr ist, wenn man seine Anlage mit eingestellten Parametern betreibt. Ist die Farbe des Ausgabefeldes rot, dann schreibt man rote Zahlen. Bei grüner Farbe ist alles im „grünen Bereich“ und ein Eigenverbrauch könnte sinnvoll sein. Auf einem zusätzlich angezeigten Rechenblatt werden die Rechenschritte und die geltenden Vergütungssätze angezeigt. Wer Interesse hat, eine graphische Ausgabe des Ergebnisses zu sehen, der findet auch hier ein Angebot. Die Graphik zeigt an, wie die Einnahmen wachsen, wenn man immer mehr Solarstrom im Haus selbst verbraucht.
Doch Achtung! Hier sollten keine übertriebenen Ansprüche an die eigenen Möglichkeiten gesetzt werden. In Privathaushalten ist es meist schwierig, mehr als 30 Prozent des erzeugten Solarstroms selbst zu verbrauchen. Da Erzeugung und Verbrauch zeitgleich stattfinden muss und ein verstärkter Strombedarf vor allem abends, in trüben Herbst- oder Wintermonaten oder in verregneten Sommern realistisch ist, sind hier ohne private Stromspeicher natürliche Grenzen gesetzt. Mit Hilfe der Rechenergebnisse kommt man jedoch leider schnell zu dem Schluss, dass die EEG-Vergütung für eigenverbrauchten Solarstrom zu gering ist, die Mehrkosten für einen zusätzlichen Stromspeicher zu tragen. Die Solarstromanlage könnte nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Die Förderung von Speichertechnologien wird noch immer sträflich vernachlässigt.
Wir setzen uns schon seit Jahren für ein Speichergesetz ein, in dem festgeschrieben wird, dass Jedermann die gesetzliche Erlaubnis erhält, Strom zu speichern und ihn zum jeweiligen Marktpreis wieder ins Netz einzuspeisen. Denn Strom wird - je nach zeitlichen Wechsel von Angebot und Nachfrage - zu verschiedenen Preisen angeboten.