Das Problem
- Bei voller Belegung der Dachflächen eines Straßenzuges mit Solarmodulen und bei mittäglichem Sonnenschein liefern die Solarstromanlagen oft erheblich mehr Energie als in diesem Straßenzug (elektrotechnisch ausgedrückt: in diesem Zweig des "Niederspannungsnetzes") verbraucht werden kann. Bisher floss dann der überschüssige Solarstrom vom Niederspannungsnetz in das Mittel- oder sogar bis in das Hochspannungsnetz (sozusagen in "verkehrter" Richtung) ab und wurde irgendwo in anderen Netzzweigen verbraucht, in denen noch nicht so viele Solaranlagen installiert waren.
- Wenn eine Weiterleitung in die nächst höhere Spannungsebene nicht möglich ist, weil das Niederspannungsnetz die übergroße Menge an Solarstrom nicht mehr abtransportieren kann, schalten sich die einspeisenden Solaranlagen automatisch ab. Der Solarstrom entsteht dann erst gar nicht mehr. Ein bedauerlicher Verlust! Um diese Verluste zu vermeiden, wird vielfach ein weiterer Netzausbau (z.B. durch Erhöhung der Kabelquerschnitte oder durch zusätzliche Leitungen) gefordert. Dahinter steckt der Gedanke, man könnte den Solarstrom dann aus dem südlich gelegenen sonnigen Bayern in das trübe Norddeutschland abtransportieren.
- Netzausbau mag in einigen Sonderfällen sinnvoll sein, aber ist nicht die Lösung des Problems. Denn auch in Norddeutschland scheint die Sonne und auch dort werden bereits Solaranlagen errichtet. Die Weiterleitung des Solarstroms nach Norden ist also nicht die richtige Lösung. (Umgekehrt ist auch die Weiterleitung von Windstrom aus dem Norden in den Süden nicht notwendig, weil man Windanlagen auch in Süddeutschland bauen und betreiben kann.) Wenn man die Solar- (und Wind-) Überschüsse sinnvoll nutzen will, muss eine andere Lösung her!
Dezentrale Stromspeicher im Verteilernetz
Die Lösung besteht in der Installation einer großen Zahl stationärer Stromspeicheranlagen in derjenigen Netzebene, in der der Solarüberschuss entsteht.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten, die beide mit unterschiedlichen Markteinführungsprogrammen vorangebracht werden sollten:
Erste Möglichkeit:
Die Markteinführung von Solaranlagen wird möglichst rasch auf die Förderung solcher Solaranlagen beschränkt, die zum Glätten der mittäglichen solaren Leistungsspitze an sonnigen Tagen mit einem Tag-Nachtspeicher kombiniert sind. Siehe dazu http://www.sfv.de/artikel/speicherausbau_im_niederspannungsnetz_statt_netzau
sbau.htm
Zweite Möglichkeit:
Es können Speicher auch bei den StromVERBRAUCHERN installiert werden, die bei Stromüberschuss aufgeladen werden. Die Versorgung dieser Verbraucher kann dann bei Strommangel aus den eigenen Speichern erfolgen. Im Grunde ist dies eine Fortentwicklung der unterbrechungsfreien Stromversorgung. Damit diese Speicher sich lohnen, muss der Strompreis für jeden Anschlussnehmer bei lokalem Stromüberschuss deutlich sinken und bei lokalem Strommangel erheblich steigen.
Die Befüllung von Stromspeichern ist schon seit 2008 vorübergehend nach § 118 EnWG Abs. 7 von der Zahlung der Netzgebühr befreit. Außerdem ist die Entnahme von Strom aus kleinen Stromspeichern von der Stromsteuer befreit, doch diese finanziellen Anreize (zusammen etwa 8 Cent/kWh) reichen zum wirtschaftlichen Betrieb eines Stromspeichers noch nicht aus. Es müssen deshalb zusätzliche Anreize gegeben werden:
Notwendiger Anreiz zur Anschaffung und zum Betrieb der Stromspeicher - ((Dazu nur vorläufige Überlegungen: Der SFV bittet diesbezüglich um weitere Anregungen))
Die dazugehörigen gesetzlichen Regelungen gehören nicht in das EEG, sondern das Energiewirtschaftsgesetz, denn sie sollen für Stromverbraucher und Solarstromeinspeiser gleichermaßen gelten.
Der Verteilnetzbetreiber wird verpflichtet, dem Stromspeicherer einen Speicherbeitrag zu zahlen für Strom, der zu Niedertarifzeiten aus dem Netz entnommen wird.
Es soll zwei Arten von Niedertarifzeiten geben:
- Niedertarifzeitennetzbetr, die vom Netzbetreiber nach dessen Entscheidung festgelegt werden. Sie müssen mindestens 4 Stunden täglich betragen. Beginn und Ende dieser Niedertarifzeiten sind durch ein Fernwirksignal anzuzeigen.
- Zusätzlich gibt es Niedertarifzeitensolarüberschuss, die sich automatisch aus der Solareinspeisung ins Niederspannungsnetz ergeben und auf die der Netzbetreiber keinen Einfluss nehmen darf.
((Hier sucht der SFV noch nach einem Messverfahren, welches erkennt, dass die Solaranlagen ohne die Stromentnahme durch die Speicher abschalten würden.)) Solange die Solaranlagen ohne Stromentnahme durch die Speicher automatisch abgeschaltet werden würden, darf aus diesem Netzzweig Strom entnommen werden, zu dem der Netzbetreiber ebenfalls einen "Speicherbeitrag" zahlen muss.
Der vom Netzbetreiber zu zahlende Speicherbeitrag beträgt in beiden Fällen 20 Cent/kWh.