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Wie berechnet sich die EEG-Vergütung für PV-Strom nach EEG 2017 bzw. Mieterstrom (Referentenentwurf vom 17.3.2017)

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Eingestellt 7, Apr 2017 in Photovoltaik von Andreas Horn (517 Punkte)

Die Frage mag trivial erscheinen, mir ist es trotzdem nicht ganz klar. Mir geht es um die Einspeisevergütung für normale Gebäudeanlagen bzw. Mieterstromprojekte.

Maßgeblich ist zunächst EEG 2017 §48 Abs. (2):

(2) Für Strom aus Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, beträgt der anzulegende Wert
1. bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt 12,70 Cent pro Kilowattstunde,
2. bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt 12,36 Cent pro Kilowattstunde,
3. bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt 11,09 Cent pro Kilowattstunde ...

in Verbindung mit §49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie ("Degression, atmender Deckel").

Dann kommt noch dazu §53 Verringerung der Einspeisevergütung

1Die Höhe des Anspruchs auf die Einspeisevergütung berechnet sich aus den anzulegenden Werten, wobei von den anzulegenden Werten

1. (...)

2. 0,4 Cent pro Kilowattstunde für Strom aus Solaranlagen oder aus Windenergieanlagen an Land oder auf See abzuziehen sind.

Meine Frage ist: wie ist die Berechnungsreihenfolge?

Einspeisevergütung = (§48 x §49) - §53

ODER

Einspeisevergütung = (§48 - §53) x §49

Hier ist das Ergebnis nur leicht unterschiedlich. Aber bei der Berechnung des Mieterstromzuschlags nach dem Referentenentwurf können hier u. U. dramatische Effekte auftauchen, je nachdem welche Berechnungsreihenfolge angewendet wird:

(§48 - §23b - §53) x §49 [Ende 2019: 3,04  /  2,768  /  1,752 Ct/kWh]

ODER

(§48 x §49) - §23b - §53 [Ende 2019: 1,26  /  0,988  /  -0,028 Ct/kWh]

(Die Zahlenangaben hinter den Berechnungsregeln gelten für einen Zeitpunkt in 3 Jahren, wenn die mittlere Degression -7% p. a. betragen hat, also nach 3 Jahren 0,93 ^3 = 0,8 und gelten für den jeweiligen Tarif 10 kW / 40 kW / 100 kW.]

Der Unterschied ist gewaltig! Welche Berechnungsweise ist nach EEG die korrekte?

Übrigens: Die Zahlenbeispiele in der Begründung des Referentenentwurfs auf Seite 19 halte ich für nicht korrekt. Meiner Meinung nach müsste es lauten:

  • Bis 10 kW: 12,30 Ct/kWh --> 3,80 Ct/kWh
  • bis 40 kW:  11,96 Ct/kWh --> 3,46 Ct/kWh
  • bis 100 kW: 10,69 Ct/kWh --> 2,19 Ct/kWh


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