Seit dem Jahr 2007 speisen wir 100 & des von unserer 4 kWp-Anlage erzeugten Stromes in das Netzt des lokalen Netzbetreibers ein und erhalten dementsprechend eine Einspeisevergütung nach EEG. Im Jahr 2008 wurde dem Netzbetreiber nach §14a Abs. 1,2 EEG 2004 der Nachweis einer förderungswürdigen Einspeiseanlage erbracht. Ist daher noch eine Anmeldung der Anlage nach den zwischenzeitlich erfolgten Novellierungen des EEG notwendig ?