Alle Anlagen die nach dem 31.12.2008 in Betrieb gegangen sind, unterliegen der Nachrüstpflicht, wenn sie größer als 30 kVA sind und müssen bis Ende 2013 nachgerüstet werden. Anlagen die vorher liegen unterliegen dem Bestandsschutz.
Wobei man sagen muss, es kann der selbe NA Schutz benutzt werden und daher ist es kein sonderlicher Mehraufwand. Lediglich ein paar Schütze mehr. Daher macht es keinen Sinn das nicht mit anzuschließen. Unter www.sma.de sieht man auf deren Homepage eine schöne Übersicht. Alles nach VDE A-R-N 4105.
Liegen die Anlagen auf einem Grundstück und sind weniger als 24 Monate auseinander, so gelten sie als eine Anlage, so steht es im EEG.
Die Anlagenbetreiber werden alle vom Energieversorger angeschrieben und zur Nachrüstung gebeten.