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NA Schutz Nachrüstpflicht

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Eingestellt 14, Apr 2012 in Photovoltaik von Anonym

Kann der Netzbetreiber einen zentralen NA-Schutz bei drei PV Anlagen fordern?

Erste Anlage 2005 errichtet 15KVA, zweite Anlage 2012 errichtet mit 25KVA. nun eine neue 10 KVA Anlage. Der Netzbetreiber fordert einen zentralen NA Schutz für alle Anlagen. Ist diese Forderung berechtigt? Die WR der Anlagen besitzen F und U Schutz.

   

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Beantwortet 17, Apr 2012 von Gabriele Gier (272 Punkte)

Alle Anlagen die nach dem 31.12.2008 in Betrieb gegangen sind, unterliegen der Nachrüstpflicht, wenn sie größer als 30 kVA sind und müssen bis Ende 2013 nachgerüstet werden. Anlagen die vorher liegen unterliegen dem Bestandsschutz. Wobei man sagen muss, es kann der selbe NA Schutz benutzt werden und daher ist es kein sonderlicher Mehraufwand. Lediglich ein paar Schütze mehr. Daher macht es keinen Sinn das nicht mit anzuschließen. Unter www.sma.de sieht man auf deren Homepage eine schöne Übersicht. Alles nach VDE A-R-N 4105. Liegen die Anlagen auf einem Grundstück und sind weniger als 24 Monate auseinander, so gelten sie als eine Anlage, so steht es im EEG. Die Anlagenbetreiber werden alle vom Energieversorger angeschrieben und zur Nachrüstung gebeten.

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