Darf der Netzbetreiber entscheiden, welche Lösung ich nach dem EEG 2012 anwende?
Darf der Netzbetreiber entscheiden, welche Lösung ich nach dem EEG 2012 anwenden darf? (Vereinfachtes Einspeisemanagement oder Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70%)
Da ich als Anlagenbetreiber zur Umsetzung verpflichtet bin, denke ich, das ich auch die Entscheidung darüber treffen kann, und nicht der Netzbetreiber.