Netzanschluss PV Anlage 30 KW, wie wird diese eingestuft?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten eine PV-Anlage mit 30 kW Wechselrichterleistung (2 x SMA Tripower 15 kW) und 33 kW Modulleistung installieren. Fraglich ist, ob diese Anlage unter die 30 KW Grenze i.S.d. § 5 Abs. 1 EEG fällt und der Netzbetreiber ENSO den bestehenden Hausanschluss als Verknüpfungspunkt akzeptieren muss?
Wir haben diesbezüglich verschiedene Aussagen. Der Netzbetreiber argumentiert, dass in diesem Fall die Modulleistung ausschlaggebend ist und der Verknüpfunbgspunkt somit auf Kosten des Anlagenbetreibers neu berechnet werden muss. Unser Großhändler wiederum erklärt, dass aufgrund der anzuwendenden VDE Richtlinie ARN4105 nur die Wechselrichterleistung ausschlagebend ist. Und unser Elektroinstallateur ist sich auch nicht sicher, wie die rechtliche Lage tatsächlich ist.
Haben Sie diesbezüglich Erfahrungen und können uns weiter helfen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.