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Photovoltaik: Vereinfachtes Einspeisemanagement oder Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70%

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Eingestellt 8, Aug 2012 in Photovoltaik von Anonym

Darf der Netzbetreiber entscheiden, welche Lösung ich nach dem EEG 2012 anwende?

Darf der Netzbetreiber entscheiden, welche Lösung ich nach dem EEG 2012 anwenden darf? (Vereinfachtes Einspeisemanagement oder Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70%) Da ich als Anlagenbetreiber zur Umsetzung verpflichtet bin, denke ich, das ich auch die Entscheidung darüber treffen kann, und nicht der Netzbetreiber.

   

1 Antwort

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Beantwortet 15, Aug 2012 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Die Verpflichtung zur Einhaltung der technischen Vorgaben nach § 6 EEG 2012 trifft den Photovoltaik-Anlagenbetreiber.
Er trägt die Kosten für die notwendigen technischen Einrichtungen. Bei Anlagen bis 30 kW kann er wählen, ob er eine Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ermöglicht oder die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt.
Der Gesetzgeber schrieb in der Begründung zu § 6 (2) Nr. 2 EEG 2012 (siehe Bt-Drs. 17/6071) hierzu Folgendes:
"Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt können nach Nummer 2 freiwillig am Einspeisemanagement teilnehmen. Wenn sie nicht teilnehmen, müssen sie nach Nummer 2 die maximale Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt durch technische Maßnahmen auf 70 Prozent der installierten Leistung dauerhaft reduzieren." (Hervorhebung des SFV)
Bitte beachten Sie, dass - sofern die EEG-Novelle 2012 in Kraft tritt - die Vorgaben zum Einspeisemanagement für Anlagen bis 30 kW, die nach dem 1.4.2012 in Betrieb gesetzt wurden bzw.werden, erst ab dem 1.1.2013 erfüllt werden müssen (siehe § 66 Nr. 7 EEG 2012neu).
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