Hallo Helmut Funken.
ich bin zwar kein Jurist, aber ich kann im EEG nirgends einen Hinweis finden, dass die Bezahlung einer PV-Anlage gefordert wird um Vergütungsanspruch zu erhalten. Meiner Meinung nach hat immer derjenige Vergütungsanspruch, der als Betreiber der PV-Anlage beim Netzbetreiber und bei der BNA gemeldet ist. Ich bin allerdings verwundert, dass nach 5 Jahren keine Abnahme erfolgt sein soll. Laut Wikipedia gilt:
... Außerdem tritt die Abnahme ohne Erklärung des Bestellers ein (fiktive Abnahme), wenn der Besteller zur Abnahme verpflichtet ist und die Abnahme trotz Fristsetzung des Unternehmers nicht erklärt (§ 640 Abs. 1 Satz 3 BGB).
Ich würde mir die Erläuterungen auf Wikipedia einmal ansehen und schnellstmöglich einen Anwalt einschalten
https://de.wikipedia.org/wiki/Abnahme
Gruß, Heinz Geckler