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Wenn die Photovoltaik-Anlage in 2011 verkauft wurde, bis heute unbezahlt ist, wem steht dann die Vergütung zu?

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Eingestellt 11, Aug 2016 in Photovoltaik von Helmut funken

Kunde hat Abnahme verweigert (werkvertragsrecht). Lt BGH ist aber kaufrecht anzuwenden

   

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Beantwortet 12, Aug 2016 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Helmut Funken.

ich bin zwar kein Jurist, aber ich kann im EEG nirgends einen Hinweis finden, dass die Bezahlung einer PV-Anlage gefordert wird um Vergütungsanspruch zu erhalten. Meiner Meinung nach hat immer derjenige Vergütungsanspruch, der als Betreiber der PV-Anlage beim Netzbetreiber und bei der BNA gemeldet ist. Ich bin allerdings verwundert, dass nach 5 Jahren keine Abnahme erfolgt sein soll. Laut Wikipedia gilt:

... Außerdem tritt die Abnahme ohne Erklärung des Bestellers ein (fiktive Abnahme), wenn der Besteller zur Abnahme verpflichtet ist und die Abnahme trotz Fristsetzung des Unternehmers nicht erklärt (§ 640 Abs. 1 Satz 3 BGB).

Ich würde mir die Erläuterungen auf Wikipedia einmal ansehen und schnellstmöglich einen Anwalt einschalten

https://de.wikipedia.org/wiki/Abnahme

Gruß, Heinz Geckler

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