GSE streicht Vergütung für Anlagen, die nicht bis 31.3. die technische Anpassung an das Allegato A 70 durchführen.
In einer aktuellen Mitteilung bestätigt GSE, dass die Vergütung für Kraftwerke gestrichen wird, die nicht bis 31.3.2013 die erforderliche technische Anpassung der Wechselrichter und des Netzschutzrelais durchgeführt haben. Die Vergütung wird erst wieder bezahlt, nachdem der Netzbetreiber die durchgeführte Anpassung an GSE meldet.
GSE weist auch darauf hin, dass die erfolgte Anpassung sowie die Kopie des aktualisierten „Regolamento di Esercizio“ (Vertrag mit dem Netzbetreiber) per Einschreiben an GSE zu schicken sind.
Allen Betreibern von Anlagen über 50 kW, die bereits vor dem 31.3.2012 in Betrieb waren, müssen diese Anpassung machen und sollten sich unverzüglich darum kümmern.