Guten Abend Herr Bauer,
können Sie bitte Ihre Aussage konkretisieren, weswegen Sie keinen Vergütungsanspruch für den eingespeisten Strom haben? Sie haben ja nach EEG die alternative Option die Einspeiseleistung Ihrer PV-Anlage auf 70% der Mosulleistung zu begrenzen, dann haben Sie trotzdem Vergütungsanspruch.
Je nach Anlagenkonfiguration können Sie diese 70%-Regelung dynamisch ( also unter Berücksichtigung des Verbrauches im Gebäude ) einrichten, so dass bei intelligenter Nutzung der Verbraucher im Gebäude fast keine Verluste zu verzeichnen sind. Vor allem da ich davon ausgehe, dass Sie sowieso einen extrem hohen Eigenverbrauchsanteil haben, sonst würde sich eine PV-Anlage ohne Einspeisevergütung ja überhaupt nicht rechnen.
Teilen Sie uns doch noch ein paar Fakten zu Ihrer PV-Anlage mit, dann können wir sicher den einen oder anderen Tip geben.
Gruß, Heinz Geckler