nach der jetzigen Verordnung kann man eine Anlage auf dem gleichen Grundstück erweitern, von Beispielsweise 9,36 auf 3 kwp mehr?
Oder muss diese als komplett neue Anlage angemeldet werden?
Wenn ja darf er dann nur volleinspeisen, odere trotzdem Eigenverbrauch mit der neuen Anlage machen?