Wer legt Eigenverbrauchsabrechnung fest?
Die PV-Anlage (April 2010) bzw der Hausanschluss ist mit zwei elektronischen Zählern ausgestattet :
1. Erzeugung PV-Anlage - Einbindung zwischen Hausnetz und zweitem Zähler (Grund: evtl. spätere Eigenverbrauchsnutzung),
2. Bezugs-/Einspeisezähler zum öffentlichen Netz.
Bisher wurde der gesamte PV-Strom mit der Einspeisevergütung (39,14ct/kWh+MwSt) vergütet. Nachdem das Netz an einen neuen lokalen Betreiber veräußert wurde, rechnet dieser nur noch den lt. Zähler 2 eingespeisten Strom zu dem erhöhten Satz ab und den lt. Zählern ermittelten Eigenverbrauch mit dem geringeren Satz (22,76ct/kWh+MwSt).
Da der Haushaltsstrom über ein so genanntes "Strompaket" von einem Drittversorger bezogen wird, ist dies wirtschaftlich ungünstig.
Die Frage : kann der Versorger einfach so vorgehen (evtl. weil die Anlage so ausgerüstet ist), oder bestimmt der Anlagenbetreiber darüber, ob er die Möglichkeit des Eigenverbrauchs nutzt?