Leider führt diese Frage auf Grund der nur vereinzelt vorhandenen objektiven Kirtierien in diesem Bereich oft zu hitzigen und wenig sachlichen Diskussionen. Speziell im Falle der Störung von Anrainern ist die "Zumutbarkeit" immer der Kern der Frage, für die es noch wenige Meßergebnisse, Urteile und Erfahrungswerte gibt. Dazu finden Sie in folgenden Publikationen Anhaltspunkte:
http://www.cost-lonne.eu/wp-content/uploads/2015/11/LAI_RL_Licht_09_2012.pdf
https://www.meduniwien.ac.at/umwelthygiene/GutachtenBlendung_final.pdf
Die gerichtliche Ermittlung ist in diesem Fall ganz stark vom eingesetzten Sachverständigen abhängig, da es für die Messung, wie auch für die Berechnung von reflektiven Blendungen keine klaren Vorgaben gibt. Überlicher Weise wird der SV aber die Beleuchtungsstärke, sowie den Zeitraum der Blendung messen. Dies ist allerdings nur eine Momentanaufnahme, da sich diese Parameter übers Jahr stark ändern können. Daher wird in den meißten Fällen auch eine Blendberechnung erforderlich sein. Während die Beleuchtungsstärke bei Reflexionen durch PV Anlagen in jedem Fall "unangenehm hoch" sein wird und daher deren Wert (gemessen in Lux) beinahe irrelvant ist, gibt es für die Blenddauer so etwas wie Richtlinien. Diese gehen von "keiner unzumutbaren Belästigung" bei Werten von unter 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr aus.
Zehndorfer Engineering beschäftigt sich intensiv mit Blendberechnung und Blendgutachten. Gerne beraten wir Sie weiter.
http://www.zehndorfer.at/de/blendgutachten
Die Blendberechnung und insbesondere das Berechnen von Alternativenen erlaubt die kostengünstige Auswahl von blendreduzierenden Maßnahmen (Abschattungen, Ausrichtungen, etc.)
http://www.zehndorfer.at/de/blendgutachten/blendberechnung