Die Richtlinie OVE R11-3 "Blendung durch Photovotlaikanlagen" (des Österreichischen Verband für Elektrotechnik) definiert Grenzwerte für die Immissionsdauer von Blendungen durch PV-Anlagen. Ab 30 Mintuen pro Tag bzw 30 Stunden pro Jahr wird die Blendwirkung als erhebliche Belästigung eingestuft.
Hier ein kurzer Überblick über die OVE R11-3 aus sicht eines PV Sachverständigen.
Zehndorfer Engineering führt Blendberechnungen in Österreich, Detuschland und der Schweiz durch. Unsere Blendgutachten erfüllen alle Anforderungen der neuen Richtlinie R11-3 wie auch die der Deutschen Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen LAI-2012.
Lesen SIe mehr auf www.blendgutachten.eu