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Österreich definiert Grenzwerte für Blendung durch PV-Anlagen

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Eingestellt 19, Nov 2016 in Photovoltaik von Jakob Zehndorfer (96 Punkte)
Bearbeitet 19, Nov 2016 von Jakob Zehndorfer

Die Richtlinie OVE R11-3 "Blendung durch Photovotlaikanlagen" (des Österreichischen Verband für Elektrotechnik) definiert Grenzwerte für die Immissionsdauer von Blendungen durch PV-Anlagen. Ab 30 Mintuen pro Tag bzw 30 Stunden pro Jahr  wird die Blendwirkung als erhebliche Belästigung eingestuft.

Hier ein kurzer Überblick über die OVE R11-3 aus sicht eines PV Sachverständigen.

Zehndorfer Engineering führt Blendberechnungen in Österreich, Detuschland und der Schweiz durch. Unsere Blendgutachten erfüllen alle Anforderungen der neuen Richtlinie R11-3 wie auch die der Deutschen Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen LAI-2012.

Lesen SIe mehr auf www.blendgutachten.eu

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