Ein Antrag auf Netzanschluss, stellt man schriftlich mit allen nötigen Angaben zur Anlage beim örtlichen Netzbetreiber. Messkonzept, Zertifikate von Modulen und Wechselrichtern, Lageplan und Zähleranfrageformular... Diese Unterlagen kann man in der Regeln beim Netzbetreiber auf deren Internetseite downloaden. Der Anlagenerrichterbetrieb muss auch einiges ausfüllen und unterschreiben. Daraufhin erhält man vom Netzbetreiber schriftlich eine Zusage mit einer Frist, die Anlage zu errichten.
Wer allerdings für seine Dachanlage beim Versorger bis 24. Februar einen Antrag auf Netzanschluss gestellt hat, soll bis 30. Juni Zeit haben, die Module in Betrieb zu nehmen. Wer diese Zusage jetzt nicht mehr bekommen hat, bzw. die Anfrage nicht gestellt hat, geht nun nach den neuen Spielregeln ans Netz. Kaufmännische Inbetriebnahme ist ab 1.4. nicht mehr möglich. Damit ist gemeint, dass die Anlage teilmontiert und nachweislich Stromproduzierend installiert gewesen ist. Der Energieversorger jedoch aus zeitlichen Gründen und dem erhöhten Arbeitsaufwand nicht rechtzeitig den Zähler montieren kann, um den Stichtag einzuhalten. Dann konnte man in Betrieb gehen. Auch hier waren Fotos und bestimmte Erklärungen, Inbetrieb-nahmeformulare usw., schriftlich beim Netzbetreiber einzureichen.
Die neuen Spielregeln verlangen eine komplett montierte Anlage, an dem Standort, wo sie dauerhaft verbleibt. Es sind keine Inbetriebnahmen mehr mit Teilmontage möglich, auch nicht dann, wenn die Witterung im Winter die Montage verhindert. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei dem örtlichen Energieversorger, dann gehen Sie auf Nummer sicher.