Energieversorgungsunternehmen fordern eine Stromsteuer für Strom zur zum Beispiel Belüftung oder Beheizung von Wechselrichtern und der Solarstromanlage. Ist das zulässig?
Hallo Anonym,
zu dieser Frage gibt es aktuell eine Entscheidung vom Bundesfinanzhof in letzter Instanz. Danach ist Strom für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen von der Stromsteuer befreit. Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.pv-magazine.de/index.php?id=9&tx_ttnews[tt_news]=21947&noMobile=1&cHash=6ab7e098dcd1a361f2cbc8a980ccbe66
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