Hallo Franziska B.,
möglicherweise ist die Belastung mit einer Stromsteuer zulässig. Sofern die Mehrwertsteuer auf den Kauf der PV-Anlage vom Finanzamt zurückgefordert wurde, kann auch diese erhoben werden. Wurde diese aber nicht zurückgefordert, ist der selbst verbrauchte Strom nicht mehr mit Mehrwertsteuer zu belasten, dann läge eine Doppelbesteuerung vor. Bei der Stromsteuer ist die Situation zu prüfen.
Doch widerspricht eine Stromsteuer auf PV-Strom nicht nur fundamental dem Zweck, zu dem sie eingeführt wurde, nämlich den Stromverbrauch insgesamt ökologischer zu gestalten, sondern auch dem Prinzip, Eigenintiative und Eigenversorgung zu fördern. Es ist ungefähr so, als ob auf die unentgeltliche Pflege von Familienangehörigen eine Pauschalsteuer abgeführt werden müsste, weil dadurch ja professionellen Pflegediensten Einnahmen und dem Staat Lohnsteuer entgehen.
Mit sonnigen Grüßen, M. Stöhr