Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

TEILnachrüstung einer best. PV-Anlage mit Speicher. Förderbedingungen?

0 Punkte
470 Aufrufe
Eingestellt 8, Sep 2015 in Speicher von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)

Moin, moin,

mein Kunde hat Ende 2014 eine 19,5 kWp Anlage auf das Dach seines Hotels bekommen. Südlage mit FRE.

Nun möchte er einenTeil dieser Anlage über einen Speicher betreiben, um mit diesen PeakSharing zu betreiben.

D.h. in den Abendstunden sollen die Spitzen im Lastbereich abgefangen werden. Die Steuerung der Entladung des Speichers ist problemlos, solange tagsüber ausreichend Leistung gespeichert werden kann. Das allein wäre schon in 2 Augusttagen eng geworden.

Wo ich aber ein Problem habe (bei der KFW habe ich nichts darüber gefunden), muß ich dann die gesamte Anlage auf 60% limitieren, oder ausschließlich den Teil (ca. 8 kWp) welcher über den Hybridwechselrichter den Speicher versorgt?

Die zu reduzierende PV-Leistung wäre dann ja auch maßgeblich zur Berechnug der Förderung, obwohl der PV-Anlagen-Preis jetzt ja keinerlei Einfluss mehr auf die Förderhöhe hat.

Der Logik nach würde ich sagen, es handelt sich um eine Anlage, also zählt auch die Gesamtleistung. Allerdings ist ja nicht die vollständige PV-Leistung speichertechnisch wirksam.

mfg  tugu

   

1 Antwort

0 Punkte
Beantwortet 9, Sep 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
ausgewählt 13, Sep 2015 von Jörg Tuguntke
 
Beste Antwort

Hallo Herr Tuguntke,

meiner Meinung nach muss die gesamte Anlage bei 60% abgeregelt werden. Allerdings ist die Frage, wie das Lastprofil in diesem Hotel ist. Ich vermute, dass durch die 60%-Regelung ( die ja dynamisch den Verbrauch berücksichtigt ) in einem Hotel gar nicht so oft greift. Ich habe bei einem meiner Kunden für das Jahr 2014 die kompletten Jahresdaten ausgewertet. Dort ist auf einem Wohnhaus eine PV-Anlage mit 8 kWp installiert. Da das bei diesem Kunden installierte Speichersystem keine intelligente Ladungsverschiebung auf Basis der Wetterprognose kann beträgt der abgeregelte Verlust für das Jahr 2014 ca. 42,- €.

Ich würde Ihnen also empfehlen, ein System einzusetzen, das die intelligente Verschiebung der Ladung managen kann, so werden die Verluste durch die Abregelung zumindest so weit reduziert, dass sie nicht mehr relevant sein sollten. Ich habe für meine überschlägige Berechnung alle Tage im Jahr 2014 gesucht, an denen die Abregelung messbar stattgefunden hat.

Ich würde in dem von Ihnen geschilderten Fall auch keinen Hybrid-Wechselrichter einsetzen sondern ein AC-gekoppeltes System. Obwohl hier sicher der Wirkungsgrad etwas schlechter sein wird haben Sie viel mehr Tage im Jahr, an denen der Überschuss aus der gesamten Anlage zur Ladung genutzt werden kann. Außerdem steht so schon viel früher am Morgen und länger am Abend Energie zur Ladung zur Verfügung.

Kommentiert 10, Sep 2015 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Moin Herr Geckler & Danke.

Z. Info: der Hybrid wird DC-seitig gekoppelt, aber gleichzeitig auch auf der AC-Seite.  
Damit kann der Hybrid direkt von den Modulen, als auch von der AC Seite des "alten" WR laden.

Leider habe ich mich seinerzeit zu sehr von den Aussagen des Eigentümer leiten lassen, ich hätte selbst erst einmal den Lastgang aufnehmen sollen.
Fakt ist, 60% könnten nur dann eingespeist werden, wenn der Betrieb geschlossen ist. Betriebsferien sind aber nur eine Woche im Januar.

Damit hat sich die 60% - Problematik nach neuesten Daten vollkommen erledigt.
Allerdings haben die ein neues Problem aufgezeigt.
So reicht die erzeugte Energie schon an einem Augusttag NICHT aus, un die Spitzen zu kappen.
Vielleicht kann ich den Kd. ja doch von einem Energiemanagement überzeugen (was er ausdrücklich NICHT möchte). Das dann mit dem Speicher kombinieren.

Ich schreibe mal irgendwann, wie die Aktion ausgegangen ist.

DANKE   tugu
Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

...