Guten Tag,
die Höhe der Speicherförderung hängt von den folgenden Parametern ab:
1. Die Speicherförderung erhalten nur Soarstromanlagen, die nach dem 01.01.2013 errichtet wurden.
2. Bei Neuanlagen erhalten sie eine Förderung von 30% der Investitionskosten, jedoch max. 600 €/kWp.
3. Nachrüstungen werden mit max. 660 € gefördert.
4. Die Förderung ist auf max. 30 kWWp begrenzt.
5. Die Förderhöhe hängt von der Investition ab.
6. Die Einsspeiseleistung muss auf 60% reduziert werden
Weitere Informationen finden Sie u.a. auf den Seiten des BSW oder der KfW
Freundlliche Grüße
Dirk Ferchland