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Was passiert eigentlich nach der Ablauf der 20 jährigen Förderfrist? Welche Vergütung erhält man dann?

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Eingestellt 7, Apr 2015 in Photovoltaik von rawing
Was passiert eigentlich nach der 20jährigen Vegütung incl. der Fördermittel? Welche Vergütung erhält man dann noch für die eingespeiste Leistung?
   
Kommentiert 21, Apr 2017 von Sonnenfreund123 (10 Punkte)
Hallo in die Runde,

derzeit beschäftige ich mich im Rahmen einer Projektarbeit genau mit dem Thema dieses Threads. Ich mache mir Gedanken, was es nach Ablauf der EEG-Förderung für verschiedene Möglichkeiten für PV-Anlagen-Besitzer gibt. Dieses Problem möchte ich gerne angehen und Lösungen finden. Um eine erste Einschätzung zu bekommen, habe ich eine anonyme Umfrage mit 10 Fragen erstellt, mit der Bitte an Sie, diese kurz auszufüllen.

Folgender Link führt zur Umfrage:

https://de.surveymonkey.com/r/TWMKDDL

Über weitere Anregungen würde ich mich sehr freuen - besonders im Hinblick auf die Probleme und Wünsche von PV-Anlagen-Besitzern.

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung!

Viele Grüße,
Euer Sonnenfreund123
Kommentiert 29, Nov 2018 von schreibdochmal (10 Punkte)
Hallo Sonnefreund123,

ich wäre sehr an den Ergebnissen Ihrer Projektarbeit interessiert. Sind diese publiziert? Wo kann ich diese finden? Würde mich sehr freuen, wenn das klappt.

Bei uns in Süddeutschland gibt es einen regionalen Energieversorger (Regionah-Energie.de), die regionale PV-Anlagen von Privatpersonen/Kleinunternehmern bündelt, und über Direktvermarktung direkt in der Region liefert.

Damit ist eine Lösung für das Thema "Abnahme für nach dem EEG" gefunden. Meine Anlagen sind bereits alle auf die Post-EEG-Zeit mit Direktvermarkung umgerüstet. Bin total begeistert und froh.

Weitere Details hierzu gibt es auf deren Homepage: www.regionah-energie.de

Beste Grüße aus dem sonnigen Süden

Andreas

3 Antworten

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Beantwortet 7, Apr 2015 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)
Die Vergütungsdauer nach EEG umfasst den Rest des laufenden Kalenderjahres zuzüglich der folgenden 20 Jahre, also insgesamt zwischen 20 und 21 Jahren, je nachdem, wann die Anlage im Verlauf eines Kalenderjahres installiert wurde. Danach, für die ersten unter dem EEG installierten Anlagen ab 1.1.2021, besteht weder eine Abnahmepflicht des Netzbetreibers für den erzeugten Strom, noch ein Vergütungsanspruch. Nach aktuellem Stand wird es am lukrativsten sein, den Strom dann so weit wie möglich zur Deckung des Eigenbedarfs zu verwenden. Wünschenswert ist auch, dass spätestens bis 2021 eine diskriminationsfreie Belieferung unmittelbarer Nachbarn mit der dann zumindest im Fall von PV-Anlagen konkurrenzlos günstigen elektrischen Energie durch den Gesetzgeber ermöglicht wird.
+2 Punkte
Beantwortet 16, Apr 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Dieser Frage widmete sich die Clearingstelle EEG im Beitrag https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1551

 

Dort steht unter anderem:

"Auch wenn der Vergütungszeitraum abgelaufen ist, handelt es sich weiterhin um eine Anlage im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2009 / 2012, § 5 Nr. 1 EEG 2014. Nach gegenwärtiger Rechtslage bleibt damit auch der Anspruch auf Netzanbindung und vorrangige Abnahme des in der „EEG-Anlage“ erzeugten Stroms bestehen (sog. kleiner Anwendungsbereich des EEG). Einnahmen können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber z.B. durch den Verkauf des Stroms an Dritte oder durch einen (nicht gesetzlich vergüteten) Eigenverbrauch erzielen. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Erstattung vermiedener Netznutzungsentgelte nach § 18StromNEV. Weiter kommen steuerrechtliche Vergünstigungen für den Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen in Betracht."

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Beantwortet 17, Apr 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Bearbeitet 17, Apr 2015 von Geckler, Heinz

Hallo Rawing,

eigentlich sollte die Frage anders lauten:

Wie mache ich nach den 20 Jahren EEG-Vergütung am meisten aus dem dann ( nahezu ) kostenlos zur Verfügung stehenden Strom?

Unser Ziel muss es sein, Anwendungen zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln, um möglichst viel der selbst erzeugten Energie auch wieder im Gebäude zu nutzen.

Kommentiert 12, Mai 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Wenn wir unsere gesamte Stromversorgung auf Erneuerbare Energien umstellen wollen, sollten wir unser Hauptaugenmerk eben nicht auf den Ausbau privater und autarker Strukturen. Denken Sie bitte daran, dass es Personengruppen, Industriebetriebe, Standorte und Regionen gibt, die sich weder mit Erneuerbaren vollständig selbst versorgen noch vom einem dezentralen Stromnetz abkoppeln können.

Wir brauchen netzstützende, dezentrale Einspeisungen aus EE-Anlagen und den zugeordneten Stromspeichern. Auch aus Altanlagen!
Kommentiert 24, Apr 2017 von richtermelanie (14 Punkte)
Nagut da haben wir aber locker 20 Jahre noch vor uns :)
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