Die Erfahrungen mit unserem Kundenklientel haben gezeigt, das ältere Anlagen, bei denen jetzt die 20 Jahre um wären, größtenteils im Jahr 2000 nach dem EEG neu eingestuft wurden.
Das heißt, das diese, natürlich noch verhältnismäßig teuren Anlagen, dann für 20 Jahre mit dem Vergütungssatz aus dem Jahr 2000 eingestuft wurden. Aber, bei Anlagen, die eine besondere Förderung, als Zuschuss erhalten haben, wurden die Betreiber dann aufgefordert, diesen Zuschuss wieder vollständig zurück zu zahlen. Das bedeutet, das Betreiber dieser Anlagen, die vor dem Jahr 2000 installiert wurden, erst im Jahr 2020 keine Vergütung mehr erhalten.