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Netzsicherheit Management für Photovoltaikanlagen - rechtliche Anforderungen

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Eingestellt 22, Sep 2011 in Photovoltaik von Anonym

Was halten Sie von Notabschaltungen für PV Anlagen?

Muss man das ab einer bestimmten Größe einer Photovoltaik-Anlage installieren?

   

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Beantwortet 25, Sep 2011 von Hans S. Reip (48 Punkte)

Netzsicherheitsmanagement des aktuellen EEG in der Fassung von 2009. Hierzu enthält das EEG zwei relevante Normen, § 6 und § 16 Abs. 6 EEG. Zunächst schreibt § 6 EEG vor, dass Anlagen, deren Leistung 100 Kilowatt übersteigt, mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung auszustatten sind, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf. Damit geht aus dem Gesetz klar hervor, dass Photovoltaik-Anlagen ab 100kW-Leistung das Netzsicherheitsmamagement benötigen, welches letztlich die Notabschaltung der Anlage ermöglicht. Im Zusammenhang hierzu bestimmt dann § 16 Abs. 6, dass ein Anspruch auf EEG-Vergütung nicht entsteht, wenn das Netzsicherheitsmanagement nicht installiert ist. Das bedeutet dann faktisch, dass Sie zwar auf die Installation des Netzsicherheitsmanagement verzichten könnten, dann aber eben auch keine EEG-Vergütung erhalten. Von uns wird gerade ein Rechtsstreit vor dem LG Halle geführt, in dem abgeklärt werden soll, welche Vergütung für den dann trotzdem eingespeisten Strom zu zahlen ist und ob der Vergütungsanspruch nach Installation des Netzsicherheitsmanagements wieder auflebt.

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