Wie berechnet sich die Einspeisevergütung, wenn eine 60kWp PV-Anlage, die im Juli 2011 in Betrieb genommen wurde, im Mai 2012 um weitere 60kWp erweitert wird?
Wird hier ein neuer Mischpreis berechnet, oder muss über einen separaten Zähler abgerechnet werden?
Der Energieversorger hat geäußert, dass hier die selbe Vergütungshöhe wie für die Bestehende Anlage gezahlt werden soll und hierbei auf den §19EEG verwiesen, was ich aber für eine Fehlinformation halte.