Ja, eine gute und wichtige Frage. Bisher habe ich in betreffenden Fällen nur gehört, oder gelesen, dass die Versicherung des Anlagenbetreibers zahlte, was natürlich die Anmeldung der Anlage bei der Versicherung voraussetzte. Verantwortlich für die Statik sei der Anlagenbetreiber. Gegenteilige Urteile oder Berichte habe ich bisher nicht gefunden.
zB
www.photon.de/photon/pd-2010-07.pdf
Ein Solarteur sollte meines Erachtens aber sicherlich auch auf diesen Punkt achten und den Kunden beraten. Bei uns ist es Usus, den Auftraggeber auf die Gebäude- und Dachstatik anzusprechen, und den Bau nicht zu beginnen, bevor die Bestätigung vorliegt. Natürlich helfen wir, falls notwendig und lassen die Statik erstellen. Preiswerter ist diese Bestätigung in der Regel jedoch vom ausführenden Architekturbüro oder Bauunternehmer zu bekommen.