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50,2-Hertz-Problem: Nachrüstpflicht für Anlagenbetreiber und wer die Kosten trägt

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Eingestellt 10, Jan 2012 in Energiewende von Anonym

Was kommt auf Solaranlagenbetreiber zu wenn sie zur Nachrüstung verpflichtet werden?

Die Bundesregierung will die technischen Anforderungen an bestehende Solaranlagen ändern und dazu die Betreiber zu teuren Nachrüstungen verpflichten. Der Grund sind falsche Vorgaben, die Gutachter vor Jahren gemacht haben. Dass dafür nun die Betreiber bluten sollen, ist eigentumsrechtlich höchst problematisch und verheerend für die Energiewende siehe http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5268/nachruestung-von-solaranlagen-klatsche-fuer-klimaschutz-vorreiter/

   

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Beantwortet 13, Jan 2012 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

PV-Anlagen mit dem Inbetriebnahmedatum ab 01.09.2005 sind derzeit noch nach den technischen Anschlussbedingungen der damaligen Zeit mit einer Überfrequenz-Abschaltung ausgestattet, die die PV-Anlage bei Überschreiten einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz sofort abschaltet. Doch das ist zu schnell! Diese Programmierung der PV-Anlagen soll geändert werden,  Die jetzt diskutierte Umrüstung soll verhindern, dass alle PV-Anlagen in ganz Deutschland und Belgien gleichzeitig schlagartig bei Erreichen der Frequenz von 50,2 abschalten. Sie sollen das vielmehr sozusagen "mit Gefühl" machen, damit kein unbeherrschbarer Stromerzeugungseinbruch erfolgt, der zu sonnigen Mittagsstunden in der Auswirkung so harsch sein könnte, als würden etwa ein Dutzend Atomkraftwerke auf die Sekunde genau gleichzeitig vom Netz gehen. Die technische und wirtschaftliche Problematik wird ausführlicher in einer Studie der Ecofys Germany GmbH gemeinsam mit dem Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Uni Stuttgart ausführlich beschrieben. Dort finden sich auch Lösungsvorschläge. (siehe http://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tab/seiten/50-2-hz-studie.aspx)  Eine Umrüstung wird für alle Solarstromanlagen vorgeschlagen, die nach dem 01.09.2005 in Betrieb genommen wurden und die größer als 10 kWp sind. 315.000 Anlagen sind davon betroffen. Nachrüstkosten in Höhe von 65 bis 175 Mio. Euro werden hierfür veranschlägt. Fraglich ist, wer die Umrüstung bezahlen muss. Da es sich um eine Umrüstung handelt, die die Übertragungsnetzbetreibern bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, der Frequenzstabilisierung, unterstützen soll, liegt es nahe, dass die Netzbetreiber für diese Umrüstung auch bezahlen. Doch dieser Punkt ist zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft, dem die Netzbetreiber "unterstehen" und dem Bundesministerium für Umwelt, das für die Belange der EEG-vergüteten Solaranlagenbetreiber federführend ist, noch strittig.  Deshalb hat der Solerenergie-Förderverein Deutschland als Interessenvertreter der dezentralen Solarstromeinspeiser ein verfassungsrechtliches Gutachten angefordert und den beiden Ministerien vorgelegt. Das Gutachten finden Sie unter http://www.sfv.de/artikel/technische_solaranlagennachruestung_und_deren_grundrechtliche_und_staatshaftungs.htm. Prof. Eckardt kommt zu dem Schluss, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig ist, die Kosten für die Umrüstung auf Solaranlagenbetreiber umzuwälzen. Bisher gibt es noch keine endgültige Entscheidung zu diesem Thema. Wir werden unter http://www.sfv.de weiter darüber berichten.

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