Die Landesbauordnungen sind hier widersprüchlich - es ist von 9 qm und/oder dachparaller Bauweise die Rede. Im Endeffekt wird es von einzelnen Landratsämtern festgelegt. Die meisten Landkreise in Bayern gehen von genehmigungsfreiheit aus, vor einigen Jahren gab es z.B. in Hessen Schwierigkeiten. Im Zweifelsfalle besser fragen.
Geltendes Recht und Normen müssen in jedem Falle eingehalten werden, z.B. ob durch den Bau der Anlage die statische Standsicherheit des Gebäudes hinsichtlich Schnee und Windlasten negativ beeinflusst wird.