Die Anmeldung eines Gewerbes für Photovoltaikanlagen ist meistens nicht notwendig.
Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat in einer Sitzung im Jahr 2011 empfohlen:
Bei Photovoltaikanlagen auf selbstgenutzten Gebäuden sollte keine Gewerbeanmeldung erfolgen - dagegen bei Anlagen auf Fremddächern schon. Diese Empfehlung (an die dafür zuständigen örtlichen Ordnungsämter) gilt unabhängig von der Größe der PV-Anlage.