Die Regelungen, welche Verantwortlichkeiten der Mieter und Vermieter einer Solarstromanlage trägt, gehören in einen Mietvertrag. Diese könnten vor allem sein:
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Abrechnung der Solarstromerträge gegenüber dem Netzbetreiber
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regelmäßige Wartung der Anlage
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Versicherung der Anlage
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Reparaturen
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Risikoübernahme bei Mindererträgen
Wenn die Vermietung der Solaranlage dazu dient, bei Verbrauch des Solarstroms durch Dritte der EEG-Umlagepflicht nach § 37 (2) EEG 2012 zu entgehen, so muss aus unserer Sicht klar festegelegt werden, dass der Dritte (der Mieter) das umfassende wirtschaftliche Risiko der Anlage trägt.
Infopakete findet man hierzu unter http://www.dgs-franken.de/index.php?id=18 oder beim Bundesverband Solarwirtschaft https://www.bsw-solar-shop.de (Achtung: Kostenpflichtig)