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Wer trägt das Risiko bei der Vermietung einer PV-Anlage?

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Eingestellt 28, Nov 2013 in Photovoltaik von Anonym
Wenn man die Photovoltaik-Anlage oder Teile der Anlage vermietet bzw. verpachtet, wer trägt dann eigentlich das Risiko, wenn irgendetwas sein sollte mit der Anlage? Wer muss sich um die Versicherung der Anlage kümmern?
   

1 Antwort

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Beantwortet 29, Nov 2013 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Die Regelungen, welche Verantwortlichkeiten der Mieter und Vermieter einer Solarstromanlage trägt, gehören in einen Mietvertrag. Diese könnten vor allem sein:

  • Abrechnung der Solarstromerträge gegenüber dem Netzbetreiber
  • regelmäßige Wartung der Anlage
  • Versicherung der Anlage
  • Reparaturen
  • Risikoübernahme bei Mindererträgen

Wenn die Vermietung der Solaranlage dazu dient, bei Verbrauch des Solarstroms durch Dritte der EEG-Umlagepflicht nach § 37 (2) EEG 2012 zu entgehen, so muss aus unserer Sicht klar festegelegt werden, dass der Dritte (der Mieter) das umfassende wirtschaftliche Risiko der Anlage trägt.

Infopakete findet man hierzu unter http://www.dgs-franken.de/index.php?id=18  oder beim Bundesverband Solarwirtschaft https://www.bsw-solar-shop.de (Achtung: Kostenpflichtig)

 

 

 

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