Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

Frage zur Umsatzsteuer bei Anlagenvermietung einer Photovoltaik Anlage

0 Punkte
1,222 Aufrufe
Eingestellt 10, Aug 2015 in Photovoltaik von M. Scholl

Frage von SFV-Mitglied Michael Scholl 

Guten Tag,

zur neuen Regelung der Umstzsteuer im Eigenverbrauch ist bereits viel geschrieben worden:

Umsatzbesteuerung des nicht vergüteten Eigenverbrauchs
Bei PV-Anlagen, die ab dem 1.4.2012 in Betrieb genommen wurden (und nicht der Übergangsvorschrift § 66 Abs. 18 EEG unterliegen), ist die Förderung des Eigenverbrauchs entfallen. Der Broschüre zur Folge ist dann privat selbstverbrauchter, nicht vergüteter Strom in der Umsatzbesteuerung als „unentgeltliche Wertabgabe“ zu betrachten, wenn „aus der Anschaffung der Anlage insoweit ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde.“ Als Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Netto- Einkaufspreis des zugekauften Stroms plus Nebenkosten für einen gleichartigen Gegenstand anzusetzen. Für vor dem 1. Januar 2015 selbstverbrauchten Solarstrom können auch die Selbstkosten angesetzt werden.

Damit setzt das Bayerische Landesamt für Steuern auch ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die Obersten Finanzbehörden der Länder u.a. zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen vom 19. September 2014 um (2). (Siehe auch Anmerkungen zur Beispielrechnung in dem Schreiben des BMF.)


Meine Situation:

PV-Anlage bis 10KW auf gemietetem Dach mit UST-Abzug der Kosten. Inbetriebnahme erfolgt 2015.

Teilmietvertrag mit dem im Gebäude befindlichen Gewerbebetrieb zur Nutzung der Anlage bzgl. Eigenverbrauch.Der Betrieb nutzt den Strom zum Eigenverbrauch soweit wie möglich. - angenommen ca 6000 KWh/a

Überschüssiger Strom wird von mir als Betreiber eingespeist und abgerechnet.

Frage zur Miethöhe, die sich nach dem voraussichtlichen Egenverbrauch des Mieters berechnen soll:

Die Berechung der Miete soll erfolgen nach z.B. 20ct netto zzgl Ust (gem. netto-Kosten für Strombezugspreis 20ct ).

Beispiel: 6000 KWh x0,2x1,19= 1428 Miete.

Wer ist Steuerschuldner dieser USt?

Muß der Mieter (=Eigenstromnutzer) diese selbst abführen oder kann/muß diese über die Miete erhoben und an das Finanzamt abgeführt werden?

Im ersteren Fall würde sich die Miete als Netto-Miete darstellen. Der Mieter hätte den Aufwand der Ust-Erklärungen für 228€, was eigentlich nicht gewünscht ist.

Im zweiten Fall müsste ich zur Netto Miete die Ust addieren und dann abführen.

Biesher habe ich leider hierzu keine Antwort gefunden. Es wäre toll, wenn Sie mir helfen könnten.

Herzlichen Dank!


Michael Scholl

Weberstr. 10

52441 Lnnich

Tel: 02462/907822

E-Mail: mscholl@solar-tetz.de



   

1 Antwort

0 Punkte
Beantwortet 16, Aug 2015 von Jürgen König (394 Punkte)

Hallo Herr Scholl,

wenn Sie als Eigentümer der PV-Anlage im Jahr der Inbetriebnahme (2015) die Vorsteuer beim Kauf der Anlage ziehen, sind Sie umsatzsteuerpflichtig (sog. Regelbesteuerung).

Alternativ haben Sie die Wahlmöglichkeit zur Kleinunternehmerregelung (keine Umsatzsteuerpflicht) nach §19 UStG, wenn Sie bis zu 17.500 € Umsatz netto im Gründungsjahr und im Folgejahr unter 50.000 € Umsatz netto bleiben.

Wählen Sie die Regelbesteuerung , dann sind Sie fünf Jahre gebunden, danach können Sie zur Kleinunternehmerregelung wechseln.

Bei der Regelbesteuerung: Miete mit 19% Umsatzsteuer wird von Ihnen vereinnahmt und abgeführt. Der Mieter (Gewerbebetrieb) ist Vorsteuerabzugs berechtigt.

Gruß,

Jürgen König




Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

...