Ja, die EEG Umlage kann vermieden (nicht umgangen) werden. Begründung: Der Solarstromnutzer als Mieter/Pächter der PV - Anlage muss diese bei der Bundesnetzagentur und beim Ortsnetzbetreiber anmelden. Damit wird er Erzeuger und gleichzeitig Verbraucher des PV Stroms, Personenidentität ist hergestellt. In diesem Fall sieht das EEG in der aktuellen Version die Befreieung von der EEG Umlage nach §37 Abs. 3 vor.
Allerdings muss der Mieter der PV Anlage auch die notwendigen Versicherungen (Betreiberhaftpflichtversicherung und PV Schadensvollkaskoversicherung) abschließen. Und unbedingt einen anständigen PV Mieten - Vertrag, den es als Mustervertrag bei der DGS LV Fanken gibt:
http://www.dgs-franken.de/index.php?id=20#c107