Hallo Herr Netter,
wenn der Anlagenbetreiber den Solarstrom zum Betrieb SEINER Wärmepumpe nutzt, liegt nach meiner Kenntnis ein Eigenverbrauch vor (siehe https://www.clearingstelle-eeg.de/files/2011-2-1_Empfehlung.pdf, hier: Rd-Nr. 89 ff). Unterliegt die Anlage dann § 61 (2) Nr. 4 EEG 2014 (max. 10 kW, max 10 MWh Eigenverbrauch/a), so wird keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch fällig.
Bei der Belieferung an Dritte verhält es sich nach meinem Kenntnisstand wie folgt: Wenn der Anlagenbetreiber Strom an eine Wärmepumpe "liefert", welche sich nicht in seinem Besitz befindet, so muss für diesen Strom die EEG-Umlage gezahlt werden.
Die Clearingstelle EEG ist in ihrem aktuellen Empfehlungsverfahren 2014/31 "Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei EE-Anlagen" (siehe https://www.clearingstelle-eeg.de/files/Empfehlung_2014-31.pdf) zwar nicht noch einmal auf den Stromverbrauch von Wärmepumpen, allerdings findet man im Anhang mögliche Messkonzepte zur Abrechnung des Eigenverbrauchs durch Dritte.