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Fällt beim Betrieb der Wärmepumpe durch den „PV-Betreiber = Gebäudeeigentümer“ lediglich die verminderte EEG-Umlage an?

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Eingestellt 10, Jul 2015 in Photovoltaik von Daniel Netter (57 Punkte)

Im Falle der Belieferung Dritter mit Solarstrom (Mieterstrommodelle) fällt bekanntlich die volle EEG-Umlage an. Wie verhält es sich aber bei der Belieferung einer Wärmepumpe. Da in diesem Fall der "PV-Anlagenbetreiber = Eigentümer/Vermieter" identisch mit dem Stromnutzer ist - er betreibt ja die Wärmepumpe - dürfte hier der Tatbestand des Eigenverbrauchs doch erfüllt sein?
Zweite Frage wäre, was passiert wenn der PV-Anlagebetreiber ein Dritter ist. Kann dieser dann auch Betreiber der Wärmepumpe werden und so Eigenverbrauch geltend machen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe! 

   

1 Antwort

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Beantwortet 14, Jul 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Hallo Herr Netter,

wenn der Anlagenbetreiber den Solarstrom zum Betrieb SEINER Wärmepumpe nutzt, liegt nach meiner Kenntnis ein Eigenverbrauch vor (siehe https://www.clearingstelle-eeg.de/files/2011-2-1_Empfehlung.pdf, hier: Rd-Nr. 89 ff). Unterliegt die Anlage dann § 61 (2) Nr. 4 EEG 2014 (max. 10 kW, max 10 MWh Eigenverbrauch/a), so wird keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch fällig.

Bei der Belieferung an Dritte verhält es sich nach meinem Kenntnisstand wie folgt: Wenn der Anlagenbetreiber Strom an eine Wärmepumpe "liefert", welche sich nicht in seinem Besitz befindet, so muss für diesen Strom die EEG-Umlage gezahlt werden.

Die Clearingstelle EEG ist in ihrem aktuellen Empfehlungsverfahren 2014/31 "Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei EE-Anlagen" (siehe https://www.clearingstelle-eeg.de/files/Empfehlung_2014-31.pdf) zwar nicht noch einmal auf den Stromverbrauch von Wärmepumpen, allerdings findet man im Anhang mögliche Messkonzepte zur Abrechnung des Eigenverbrauchs durch Dritte.







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