Guten Tag, ich besitze ein Mehrparteienhaus mit Luftwärmepumpe. Es gibt zwei gemeldete Stromzähler, erstens für den Wärmestrom und zweitens für den "normale" Strom einen Hauptzähler. Die Stromkosten-Abrechnung erfolgt intern über separate Stromzähler und Wärmezähler (Heizung und Warmwasser) in jeder Wohneinheiten. Entsprechend hat kein Mieter einen Stromliefervertrag, sondern nur ich, der Vermieter. Es steht nun die Überlegung im Raum eine PV-Anlage zu investieren, v.a. mit dem Hintergrund einen entsprechenden Eigenverbrauch zu haben. Dieser Fall entspricht also Ihrer Ausführung. Muss ich die EEG-Umlage abführen? Ich verkaufe den Strom, also muss ich Umsatzsteuer abführen?
Vielen Dank, ich freue mich auf Ihre Antwort
Rudolf Bortenlänger