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Keine EEG-Umlage, da keine Lieferbeziehung - aber der Vermieter liefert doch Strom?

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Eingestellt 5, Apr 2014 in Photovoltaik von RuBo
Guten Tag, ich besitze ein Mehrparteienhaus mit Luftwärmepumpe. Es gibt zwei gemeldete Stromzähler, erstens für den Wärmestrom und zweitens für den "normale" Strom einen Hauptzähler. Die Stromkosten-Abrechnung erfolgt intern über separate Stromzähler und Wärmezähler (Heizung und Warmwasser) in jeder Wohneinheiten. Entsprechend hat kein Mieter einen Stromliefervertrag, sondern nur ich, der Vermieter. Es steht nun die Überlegung im Raum eine PV-Anlage zu investieren, v.a. mit dem Hintergrund einen entsprechenden Eigenverbrauch zu haben. Dieser Fall entspricht also Ihrer Ausführung. Muss ich die EEG-Umlage abführen? Ich verkaufe den Strom, also muss ich Umsatzsteuer abführen?

Vielen Dank, ich freue mich auf Ihre Antwort

Rudolf Bortenlänger
bezieht sich auf eine Antwort auf: Solarstromverkauf vom Vermieter an den Mieter
   

1 Antwort

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Beantwortet 12, Apr 2014 von Schmidt-Gütter (284 Punkte)
Vermutlich lautet die Antwort zwei mal "ja".

Beim SFV gibt es zu diesem Thema einen längeren Artikel: https://www.sfv.de/artikel/solarstrom-direktverbrauch_durch_dritte.htm .

Bezüglich der EEG-Umlage gibt es meines Wissens noch laufende Gerichtsverfahren, sodass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Wer aber auf der sicheren Seite sein will, muss derzeit wohl oder übel zahlen...
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