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Eigenverbrauchsabgabe, auch wenn keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen wird?

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Eingestellt 27, Jun 2014 in Photovoltaik von Tina Ternus (328 Punkte)
Hallo, diese Frage geht an juristische Experten,

Heute hat die Bundesregierung die EEG Novelle beschlossen. Auch mit Eigenverbrauchsabgabe. Bezeichnenderweise hat sich ja Gabriel diese Woche beim BDEW-Kongress für die gute Unterstützung durch den BDEW gedankt. Es kann noch nicht ausgeschlossen werden, dass mittels "Verordnungsermächtigung" im EEG bzgl. Bagatellegrenze, Bestandsanlagen und Ausschreibungen nochmal über die EU (Almunia) und auch national (Fuchs, Pfeiffer) nachgetreten wird.

So wie ich den jetzigen Gesetzestext verstehe, gilt die Eigenverbrauchsabgabe immer, egal ob ich EEG-Vergütung in Anspruch nehme oder nicht. Die einzigen Anlagen, die ausgenommen werden, sind Anlagen ohne Netzanschluss. Also in Deutschland - abgesehen von ein paar Schrebergärten - de facto KEINE.

Ich habe konkret ein Projekt einer Kommune (Klärwerk), bei dem ein Eigenverbrauchsfaktor von 99-100% vorliegt. Hier besteht überhaupt kein Interesse, die Anlage über EEG laufen zu lassen. Für was? Muss hier wirklich allen Ernstes auch eine Eigenverbrauchsabgabe erfolgen? Das müsste doch juristisch angreifbar sein? Wenn das Klärwerk Effizienzmaßnahmen durchführt, hätte das doch den gleichen Effekt?
   

2 Antworten

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Beantwortet 30, Jun 2014 von Martin Schorlies (950 Punkte)
Hallo Frau Ternus,

ich denke die Juristen können sich vorerst noch entspannt zurück lehnen, solange es sich nicht um Inselanlagen handelt.
Da ich auch mal ein paar Klärwerksmodelle ausgelegt habe, weiß ich dass Sie nicht ausschließlich mit Phohovoltaik auskommen werden. Also entweder wird eine komplette Inselanlage gebaut (z.B. mit methan-angetriebenem Stromgenerator ähnlich BioGasAnlagen) und Windunterstützung und Pufferspeicher,- oder lassen. Leider ist ja die derzeitige Gesetzesfassung (und die Branche eher aus der Fassung) so angelegt, dass Eigenverbrauch abgabepflichtig wird.
Selbst wenn das Klärwerk zu einer BioGasAnlage umgewidmet würde, oder eben der Prozess als Emmissionstilgung liefe, entstünde als Abfallprodukt immer noch elektrische Energie, die zwar im Prozess weiter genutzt werden darf, aber wieder einen Netzanschluss erfordert...
Ergo: Solange ein Netzanschluss vorhanden ist, zeigt sich keine Möglichkeit der Meldepflicht und den Anschlussbestimmungen zu entgehen.

Z.B. hatte die Firma SMA Technology AG ein Speichersystem (Sunny Backup) im Programm, dass so angeschlossen und konfigurierbar war, dass keine Energie ins Netz abgegeben wird, aber das System war so leider nicht weiter betreibbar und darf nunmer nur noch in Inselnetzwerken zum Einsatz kommen. Somit wird einerseits das lokale Netz doch wieder belastet (was ja derzeit so schlimm ist, dass Abgabe gezahlt werden muss), während die Anlagen die sogar eben das Netz entlasten nicht mehr zulassungsfähig sind.

Aber solange die Anlagen in irgendeiner Form einen Netzanschluss haben, gelten die TAB und letztendlich auch die Melde- und Abrechnungspflicht.
Aber ich würde mich sehr darüber freuen, wenn da jemand ein Schluploch entdeckt, dass den sinnvollen Einsatz von regenerativen Energien begünstigt, statt konventionelle Verbrennung weiter zu subventionieren.

MfG
Martin Schorlies
Kommentiert 30, Jun 2014 von Tina Ternus (328 Punkte)
Hallo, Herr Schorlies.

Danke für Ihre Antwort. Dass der Eigenverbrauchsfaktor hier so groß ist, liegt in erster Linie daran, dass die PV-Anlage im Verhältnis zum Stromverbrauch so klein ist. Die Klärwerkdächer waren begrenzt, große Anlagenleistungen lassen sich hier leider nicht realisieren. Sehr hoher Eigenverbrauchsfaktor, dafür sehr kleiner Autarkiegrad. Da es eine kommunale Anlage ist, geht es hier wohl auch um ein politisches Statement, selbst wenn der Autarkiegrad vernachlässigbar ist.

Ich bin ebenfalls gespannt, inwieweit diese unsinnige Eigenverbrauchsabgabe für Anlagen ohne EEG-Vergütung juristisch haltbar ist
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Beantwortet 8, Jul 2014 von Erik Liebert (454 Punkte)
Hallo an die beiden Threadteilnehmer

als neueren Beitrag in diesem Forum  haben wir den Speicher Fa Fenecon für Nicht EEG Anlagen, da nicht eingespeist wird. Vieleicht sollten Sie einfach mal diesen Hersteller ansprechen.

Wenn wir mit einem Speicher netzparallel sind, funktioniert das nicht aber, bei einer "seriellen" Anlage sollte es funktionieren.

Die Firma SMS Solar mit System hat ebenfalls einen solchen Speicher im Programm. Der Speicher müsste natürlich dazwischen geschaltet werden, damit eine intelligente Steuerzentrale da ist.

Das Inselnetz wäre doch wie ein Notstromgenerator zu sehen und dessen Strom wird ja auch nicht besteuert, da er nicht ins Netz geht.

Interessant ist der Strombedarf des Klärwerkes, wenn die über eine Wandlermessung mit einer 200 A Absicherung reingehen und auch mal kurz 70 KVA Spitzenlast ziehen wird so eine USV dies wahrscheinlich nicht abbilden können.

Allerdings hatte ich dazu auch auf der Intersolar mit einem Mitarbeiter von Victron Energy ein sehr interessantes Gespräch. Deren Back Up Systeme sind modular aufgebaut und kommunizieren über ein Bus System, so dass hier

Und bei einer Victron Lösung könnten Sie statt der Batterie wenn Sie dies nicht wollen ja auch einen mit Klärgas betriebenen Stromgenerator starten.auch größere Leistungen möglich wären.

Ob sich dann allerdings ein solcher Aufwand lohnt mit den weiteren finanziellen Nachteilen der Nicht EEG Anlage sei dahingestellt. Aber möglich sollte es sein.
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