Hallo Frau Ternus,
ich denke die Juristen können sich vorerst noch entspannt zurück lehnen, solange es sich nicht um Inselanlagen handelt.
Da ich auch mal ein paar Klärwerksmodelle ausgelegt habe, weiß ich dass Sie nicht ausschließlich mit Phohovoltaik auskommen werden. Also entweder wird eine komplette Inselanlage gebaut (z.B. mit methan-angetriebenem Stromgenerator ähnlich BioGasAnlagen) und Windunterstützung und Pufferspeicher,- oder lassen. Leider ist ja die derzeitige Gesetzesfassung (und die Branche eher aus der Fassung) so angelegt, dass Eigenverbrauch abgabepflichtig wird.
Selbst wenn das Klärwerk zu einer BioGasAnlage umgewidmet würde, oder eben der Prozess als Emmissionstilgung liefe, entstünde als Abfallprodukt immer noch elektrische Energie, die zwar im Prozess weiter genutzt werden darf, aber wieder einen Netzanschluss erfordert...
Ergo: Solange ein Netzanschluss vorhanden ist, zeigt sich keine Möglichkeit der Meldepflicht und den Anschlussbestimmungen zu entgehen.
Z.B. hatte die Firma SMA Technology AG ein Speichersystem (Sunny Backup) im Programm, dass so angeschlossen und konfigurierbar war, dass keine Energie ins Netz abgegeben wird, aber das System war so leider nicht weiter betreibbar und darf nunmer nur noch in Inselnetzwerken zum Einsatz kommen. Somit wird einerseits das lokale Netz doch wieder belastet (was ja derzeit so schlimm ist, dass Abgabe gezahlt werden muss), während die Anlagen die sogar eben das Netz entlasten nicht mehr zulassungsfähig sind.
Aber solange die Anlagen in irgendeiner Form einen Netzanschluss haben, gelten die TAB und letztendlich auch die Melde- und Abrechnungspflicht.
Aber ich würde mich sehr darüber freuen, wenn da jemand ein Schluploch entdeckt, dass den sinnvollen Einsatz von regenerativen Energien begünstigt, statt konventionelle Verbrennung weiter zu subventionieren.
MfG
Martin Schorlies