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Lieferbeziehung für Solarstrom zwischen dem Mieter und dem Vermieter

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Eingestellt 19, Sep 2013 in Photovoltaik von Anonym

Sehr geehrter Herr Esau, ich darf aus einer Ihrer Antworten vom 14.03.2013 "Verkauf von Photovoltaik-Strom vom Vermieter an den Mieter" zitieren: „Das Schöne dabei ist, dass solange hier keine Lieferbeziehung zwischen dem Mieter und dem Vermieter besteht, muss auch keine EEG-Umlage abgeführt werden und es fällt keine Umsatzsteuer für den „gelieferten“ Solarstrom an.“ Meine Fragen hierzu: Was heißt in diesem Zusammenhang „keine Lieferbeziehung zwischen dem Mieter und dem Vermieter“? Ist es nicht so, dass allein durch die Abrechnung des „gelieferten“ Solarstroms über die Nebenkosten eben eine solche „Lieferbeziehung“ zwischen dem Mieter und dem Vermieter gegeben ist!? Und weiter: Auf welcher rechtlichen Grundlage bewegt sich dann der Umstand (sofern kene Lieferbeziehung besteht), dass keine EEG-Umlage abgeführt werden muss und keine Umsatzsteuer für den „gelieferten“ Solarstrom anfällt? Danke für die Beantwortung! Gruß Ute Wessel

   

1 Antwort

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Beantwortet 7, Dez 2013 von Michael Vogtmann (237 Punkte)
Hallo Frau Wessel,

ich kenne jetzt den Vorlauf der "Märzkonversation" nicht, aber ich versuche mal als jemand, der sich mit PV Stromnutzung im MFH recht viel und dauernd beschäftigt, dazu was zu schreiben.

1. Die Umlage der Stromkosteneinsparungen duch eine PV Anlage als Bestandteil der Mietnebenkosten wird in der Literatur zwischen Juristen tatsächlich unterschiedlich bewertet. Es gibt Stimmen, z.B. den GdW (Gesamtverband der Wohnungswirtschaft), der in seinem hilfreichen Handbuch "Wohnungsunternehmen als Energieerzeuge" http://web.gdw.de/service/publikationen/1895-gdw-arbeitshilfe-71-wohnungsunternehmen-als-energieerzeuger davon ausgeht, dass es sich um einen Eigenverbrauch durch den (investierenden) Hauseigentümer handelt (S.60), da er der registrierte "Letzverbraucher" ist. Das sei aber "im Einzelfall juristisch zu prüfen". Genauso könnte man aber das EEG dahingehend interpretieren, dass durch die NK-Umlage ja doch die Mieter in den Nutzen der (preisreduzierenden) Wirkung des PV Stroms kommen, Sie haben ihn ja auch physikalisch "verbraucht". Und deswegen sehr wohl EEG Umlage, u.U. um 2 Ct reduziert (solares Grünstromprivileg) sofern für den PV Strom in der Solarleitung ein Herkunftsnachweis erbracht wird. Letzteres wäre bei einer Mischstromversorgung nötig.

Wäre in Ihrem Projekt eine PV-Einzelversorgung jeder Wohneinhet durch getrennte PV Anlagen und getrennte 2 Richtungseinspeise-/Bezugszähler möglich? Macht zwar die PV teuerer und ist nicht eigenverbrauchsoptimiert im Vgl. zur Mischstromvariante, aber hier könnten die Mieter die jeweilige zugeordnete PV Anlage mieten/pachten. Dann fällt keine EEG Umlage an. Sehen Sie hierzu auch unsere Infos und Grafiken unter http://www.dgs-franken.de/fileadmin/DGS-Franken/pdf/Neue_Chancen_fuer_die_Photovoltaik.pdf

Sonniger Gruß

Michael Vogtmann

DGS LV Franken
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