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Fällt beim Betrieb der Wärmepumpe durch den „PV-Betreiber = Gebäudeeigentümer“ lediglich die verminderte EEG-Umlage an?

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Eingestellt 10, Jul 2015 in Photovoltaik von Daniel Netter (57 Punkte)

Im Falle der Belieferung Dritter mit Solarstrom (Mieterstrommodelle) fällt bekanntlich die volle EEG-Umlage an. Wie verhält es sich aber bei der Belieferung einer Wärmepumpe. Da in diesem Fall der "PV-Anlagenbetreiber = Eigentümer/Vermieter" identisch mit dem Stromnutzer ist - er betreibt ja die Wärmepumpe - dürfte hier der Tatbestand des Eigenverbrauchs doch erfüllt sein?
Zweite Frage wäre, was passiert wenn der PV-Anlagebetreiber ein Dritter ist. Kann dieser dann auch Betreiber der Wärmepumpe werden und so Eigenverbrauch geltend machen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe! 

   

1 Antwort

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Beantwortet 14, Jul 2015 von ✦Susanne Jung (1,633 Punkte)

Hallo Herr Netter,

wenn der Anlagenbetreiber den Solarstrom zum Betrieb SEINER Wärmepumpe nutzt, liegt nach meiner Kenntnis ein Eigenverbrauch vor (siehe https://www.clearingstelle-eeg.de/files/2011-2-1_Empfehlung.pdf, hier: Rd-Nr. 89 ff). Unterliegt die Anlage dann § 61 (2) Nr. 4 EEG 2014 (max. 10 kW, max 10 MWh Eigenverbrauch/a), so wird keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch fällig.

Bei der Belieferung an Dritte verhält es sich nach meinem Kenntnisstand wie folgt: Wenn der Anlagenbetreiber Strom an eine Wärmepumpe "liefert", welche sich nicht in seinem Besitz befindet, so muss für diesen Strom die EEG-Umlage gezahlt werden.

Die Clearingstelle EEG ist in ihrem aktuellen Empfehlungsverfahren 2014/31 "Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei EE-Anlagen" (siehe https://www.clearingstelle-eeg.de/files/Empfehlung_2014-31.pdf) zwar nicht noch einmal auf den Stromverbrauch von Wärmepumpen, allerdings findet man im Anhang mögliche Messkonzepte zur Abrechnung des Eigenverbrauchs durch Dritte.







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