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Versicherungen bei Anmietung eines Daches

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Eingestellt 16, Jan 2012 in Photovoltaik von Anonym

Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich auf einem fremden Dach installiere?

Im Frühjahr möchte ich die erste Anlage auf einem fremden Dach (Reithalle) installieren. Welche Versicherungen sollte ich unbedingt abschliessen?

   

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Beantwortet 18, Jan 2012 von Michael F. Stefer (48 Punkte)

Es reichen eigentlich zwei Sparten vollkommen aus. 1. Absicherung Ihres Eigentums Mit einer Solaranlagenversicherung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Anlage im Schadensfall abgesichert ist. Auch dann wenn das Gebäude unter Ihrem gemieteten Dach abbrennt oder ein Sturm Teile des Daches, aber nicht Ihre Anlage (Ab- und Aufbaukosten) beschädigt. Hierzu zählen eigentlich fast alle Schadenfälle, mit ein paar wenigen kleinen Ausnahmen, die von aussen auf Ihre Anlage einwirken. Viele Versicherer haben aber auch die inneren Betriebsschäden abgesichert. Bitte prüfen Sie daher Ihr Angebot gezielt.  Anmerkung: Eine zusätzliche Absicherung über eine bestehende Gebäudeversicherung erübrigt sich in dem Moment. 2. Absicherung von Ansprüchen Dritter Hierzu zählt die Betreiber Haftpflicht Versicherung. Diese spaltet sich auf in den Bereich der Personen und Sachsschäden, sowie der davon abhängigen Vermögensschäden. Hierzu wäre das Beispiel eines produzierenden Betriebes anschaulich.  Durch Ihre Anlage wird ein Feuer verursacht und das Gebäude wird betroffen und der Betrieb kann nicht produzieren. Alle Versicherer des Vermieters gehen erst einmal in Vorleistung, haben aber die Möglichkeit beim Besitzer der Anlage einen Regress durchzuführen. Hierzu steht dann die Haftpflichtversicherung bereit um zu prüfen ob Sie haftbar zu machen sind (Zahlung) oder nicht (Ablehnung eines Schadens dem Anspruchsteller gegenüber). Dies kann soweit gehen, dass Ihnen der Haftpflichtversicherer auch die Vertretung vor Gericht (passiver Rechtsschutz) bietet. Aber Achtung, es ersetzt jedoch keine Rechtsschutz Versicherung. Da die Haftpflicht gemietet oder geliehene Dinge ausschliesst ist auf eine ausreichende Deckung bei „Mietsachschäden durch Brand-, Blitzschlag- und Explosion“ und auf „sonstige Mietsachschäden“ zu achten. Sollten Sie noch Schlüssel des Gebäudes besitzen, die abhandenkommen können, dann gilt die Absicherung von Schlüsselschäden.

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