Auf diese doch recht kurze Frage könnte man auch kurz antworten: "Pachtvertrag: Hiermit verpachte ich die Garage X für die Dauer Y an Herrn Z zu einem Preis von P/Jahr."
Leider ist es damit nicht getan, wenn - wie ich hier nun vermute - man ein besonderes Nutzungsrecht, vereinbaren möchte, wie z.B. die Nutzung des Daches eines Objektes für eine Photovoltaikanlage. Diese Verträge heißen dann nicht Pachtvertrag sondern Dachnutzungsvertrag. Es handelt sich auch nicht um einen Mietvertrag oder Pachtvertrag sondern um eine spezielle, nicht im BGB geregelte Rechtsform, welche Anleihen im Mietrecht nimmt. Damit sind auch viele Punkte, die sonst im BGB gereget sind, im Dachnutzungsvertrag speziell zu bestimmen.
Ein paar der wesentlichen Vertragsinhalte habe ich z.B. im Vortrag auf http://www.newenergy-law.de/Vortraege/2011-08-10-Rechtliche-Aspekte-PVAs.pdf erörtert. Fakt ist jedoch, dass stets die Verträge dem aktuellen Projekt angepasst werden müssen.
Hier die wesentlichen Punkte:
Vertragsparteien
Ortsbeschreibung: Adresse, Dach, Lage
Nutzungsbeschreibung
Art der Errichtung: Lage, Befestigungsweise
Eigentumsregelung hinsichtlich PV-Anlage
Gewährleistungsregeln für Zustand der Dachfläche
Nutzungsentgelt
Laufzeit: 20/25 Jahre
Eigentumsübergang nach Vertragsende
Weitere Informationen gibt es auch in den weiteren auf der Seite http://www.newenergy-law.de/photovoltaik.php verlinkten Vorträgen.